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Studentenpraktikum

Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten

Hinweis: Bewerbungen (bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu richten.

Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Landgericht Freiburg

Während der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Sommer- bzw. Wintersemester, bietet das Landgericht Freiburg die Möglichkeit, die praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO 2002 zu absolvieren.

Das Gruppenpraktikum findet wie folgt statt: 23.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026

Das Zulassungsgesuch ist bis spätestens 16.01.2026 beim Landgericht Freiburg einzureichen.

Anmeldungen sind nur noch über das Online-Anmeldeformular https://seiamstaat.de/gruppenpraktika möglich. 

Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. Voraussetzung ist jedoch der Eingang des Zulassungsgesuchs innerhalb der Bewerbungsfrist.

Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika in der Regel nicht geeignet.

Die übrigen Freiburger Justizbehörden (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und  Verwaltungsgericht) bieten ebenfalls ein Gruppenpraktikum an. Diese Behörden entscheiden selbst über die Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage.

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