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Studentenpraktikum
Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten
Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Landgericht Freiburg
Während der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Sommer- bzw. Wintersemester, bietet das Landgericht Freiburg die Möglichkeit, die praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO 2002 zu absolvieren.
Das nächste Gruppenpraktikum findet wie folgt statt:
- 22. März 2021 bis 16. April 2021 beim Landgericht Freiburg
Über die Zulassung zum Gruppenpraktikum entscheidet das Landgericht Freiburg. Das Zulassungsgesuch ist bis spätestens
- 29. Januar 2021
beim Landgericht Freiburg einzureichen.
Eine Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname
- Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, Telefonnummer, E-Mail)
- Geburtstag und Geburtsort
- besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester
- Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbung handelt
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, welches Sie sich als Word-Datei herunterladen können.
Bewerbungsbogen Gruppenpraktikum
Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl
zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. Voraussetzung ist jedoch der Eingang des
Zulassungsgesuchs innerhalb der Bewerbungsfrist.
Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika in der Regel nicht geeignet.
Die übrigen Freiburger Justizbehörden (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht) bieten ebenfalls ein Gruppenpraktikum an. Diese Behörden entscheiden selbst über die Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage.
