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Praktische Studienzeit

Studierende der Rechtswissenschaft können die praktische Studienzeit im Rahmen von Gruppenpraktika bei der Justiz absolvieren.

Alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Terminen und Praktikumsstandorten sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie über folgendes Portal:
https://seiamstaat.de/gruppenpraktika/

Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Landgericht Freiburg

Während der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Sommer- bzw. Wintersemester, bietet das Landgericht Freiburg die Möglichkeit, die praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO 2002 zu absolvieren.

Das Gruppenpraktikum findet wie folgt statt: 31. August bis 25. September 2026

Das Zulassungsgesuch ist bis spätestens 26. Juni 2026 beim Landgericht Freiburg einzureichen.

Anmeldungen sind nur noch über das Online-Anmeldeformular https://seiamstaat.de/gruppenpraktika möglich. 

Zu- und Absagen werden innerhalb von zwei Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.   

Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. Voraussetzung ist jedoch der Eingang des Zulassungsgesuchs innerhalb der Bewerbungsfrist.

Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika in der Regel nicht geeignet.

Die übrigen Freiburger Justizbehörden (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und  Verwaltungsgericht) bieten ebenfalls ein Gruppenpraktikum an. Diese Behörden entscheiden selbst über die Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage.

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