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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden. 

Das Landgericht Freiburg ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks (Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Lörrach, Weil am Rhein,  Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch).

Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt.

Übersetzungen:
Nur für Übersetzer, die beim Landgericht Freiburg beeidigt sind, können entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden. Für diese können anschließend Apostillen/Überbeglaubigungen erteilt werden. Eine Übersicht über die beim Landgericht Freiburg vereidigten Übersetzer finden Sie unter  www.justiz-dolmetscher.de.

Apostillen und Überbeglaubigungen sind schriftlich zu beantragen. Einen Vordruck finden Sie hier.

Nach Erledigung werden die Dokumente per Post zurückgesandt. Im Einzelfall können sie nach vorheriger Vereinbarung während der Sprechzeiten in der Infothek abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche.


Bei Fragen erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten unter 0761/ 205-2014. 

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr


Bitte beachten Sie:
Zahlungen beim Landgericht Freiburg sind ausschließlich unbar zu leisten!
Bargeldlose Zahlungen beim Landgericht Freiburg sind im electronic-cash-Verfahren (Girocard, ehemals „EC“) unter Verwendung der Geheimnummer (PIN) möglich.
Kreditkarten sind im Hinblick auf die entstehenden hohen Kosten nicht zugelassen!

Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:

  • für  deutsche Urkunden/Bescheinigungen der Städte und Gemeinden:
    das Regierungspräsidium Freiburg
    Referat 15.1.
    Schwendistraße 12
    79102 Freiburg
    Frau Barwinski, Frau Mutschler
  • E-Mail:urkundenverkehr@rpf.bwl.de
    Tel. 0761 / 208-2028 oder -2017
      
  • für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung
    Schule und Bildung (früher: Oberschulamt)
    und der Schulen:
    das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
    Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, Frau Rogall
    Tel. 0711 / 279-2569
       
  • für Urkunden der Finanzämter:
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe
    Präsidialbüro
    Moltkestraße 50,
    76133 Karlsruhe
    Tel. 0721 / 926-2433
 

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