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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind nur zuständig für die Erteilung von Apostillen / Überbeglaubigungen von gerichtlichen oder notariellen Dokumenten aus ihrem Bezirk. Das sind für das Landgericht Freiburg die Bezirke Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Müllheim, Lörrach, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch.

Zur Beglaubigung anderer Dokumente (z.B. von Städten, Gemeinden, Schulen, Hochschulen o.ä.) ist das Landgericht nicht befugt. 



Übersetzerbeglaubigungen / Apostillen:

Die Dokumente müssen bereits übersetzt sein (das Landgericht Freiburg fertigt keine Übersetzungen an) und der Übersetzer muss beim Landgericht Freiburg vereidigt sein. 

Eine Übersicht über die beim Landgericht Freiburg vereidigten Übersetzer finden Sie unter  www.justiz-dolmetscher.de.

 

Bitte beachten Sie, dass nur im Original unterschriebene und mit Dienstsiegel versehene Dokumente verwendet werden können. Bestehen die Dokumente aus mehreren Seiten, müssen diese Seiten mit einem Siegel zusammengefügt sein. Die Vorlage von Kopien genügt nicht.

 

Apostillen und Überbeglaubigungen sind schriftlich zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden, da die Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. Einen Vordruck für den Antrag finden Sie hier

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anträge zeitnah bearbeitet werden (in der Regel etwa eine Woche ab Eingang auf der Geschäftsstelle). Um diese Bearbeitungszeit einhalten zu können, benötigen wird jedoch Ihre Mithilfe und bitten Sie deshalb, von telefonischen Nachfragen zum Eingang der Urkunden, zum Bearbeitungsstand oder Ähnlichem abzusehen.

Kontakt: Mo.-Fr. von 09.00-11.30 Uhr Tel. 0761/205-2014 

 

Bitte schicken Sie die Dokumente nebst vollständig ausgefülltem Antrag an das Landgericht Freiburg, -Verwaltung-, Konrad-Goldmann-Str. 8, 79100 Freiburg.

 

Nach Erledigung werden die Dokumente per Post (nicht gegen Einschreiben) zurückgesandt. Das Risiko für den Versand trägt der/die Antragsteller/in.

 


Bitte beachten Sie:

Für die Erteilung einer Beglaubigung oder einer Apostille entstehen Kosten. Hierüber erhalten Sie eine Rechnung.

 

Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:

· für deutsche Urkunden/Bescheinigungen der Städte und Gemeinden, der Landratsämter und Finanzämter (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse o. ä.):
das Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.1.
Schwendistraße 12
79102 Freiburg
Herr Frank Voß

E-Mail:frank.voss@rpf.bwl.de
Tel. 0761 / 208-2051
  

· für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung
Schule und Bildung (früher: Oberschulamt)
und der Schulen:
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, Frau Rogall
Tel. 0711 / 279-2569

 

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