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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Freiburg ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks (Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Lörrach, Weil am Rhein, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch).
Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt.
Übersetzungen:
Nur für Übersetzer, die beim Landgericht Freiburg beeidigt sind, können entsprechende Bescheinigungen
ausgestellt werden. Für diese können anschließend Apostillen/Überbeglaubigungen erteilt werden. Eine Übersicht
über die beim Landgericht Freiburg vereidigten Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.
Apostillen und Überbeglaubigungen sind schriftlich zu beantragen. Einen Vordruck finden Sie hier.
Nach Erledigung werden die Dokumente per Post zurückgesandt. Im Einzelfall können sie nach vorheriger Vereinbarung während der Sprechzeiten in der Infothek abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche.
Bei Fragen erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten unter 0761/ 205-2014.
- Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
- Zahlungen beim Landgericht Freiburg sind ausschließlich unbar zu leisten!
- Bargeldlose Zahlungen beim Landgericht Freiburg sind im electronic-cash-Verfahren (Girocard, ehemals „EC“) unter Verwendung der Geheimnummer (PIN) möglich.
- Kreditkarten sind im Hinblick auf die entstehenden hohen Kosten nicht zugelassen!
Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
- für deutsche Urkunden/Bescheinigungen der Städte und Gemeinden:
das Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.1.
Schwendistraße 12
79102 Freiburg
Frau Barwinski, Frau Mutschler - E-Mail:urkundenverkehr@rpf.bwl.de
Tel. 0761 / 208-2028 oder -2017
- für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung
Schule und Bildung (früher: Oberschulamt)
und der Schulen:
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, Frau Rogall
Tel. 0711 / 279-2569
- für Urkunden der Finanzämter:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Präsidialbüro
Moltkestraße 50,
76133 Karlsruhe
Tel. 0721 / 926-2433
