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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind nur zuständig für die Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation von
gerichtlichen oder notariellen Dokumenten aus ihrem Bezirk sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Dokumenten. Das sind
für das Landgericht Freiburg die Amtsgerichtsbezirke Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Müllheim,
Lörrach, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch.
Bitte beachten Sie, dass nur im Original unterschriebene und mit Dienstsiegel versehene Dokumente verwendet werden können. Bestehen die Dokumente aus mehreren Seiten, müssen diese Seiten mit einem Siegel zusammengefügt sein. Die Vorlage von Kopien genügt nicht.
Für die Beglaubigung anderer Dokumente (z.B. von Städten, Gemeinden, Schulen, Hochschulen o.ä.) ist das Landgericht nicht befugt. Zu den weiteren Zuständigkeiten siehe die Hinweise am Ende dieser Seite.
Übersetzungen:
Nur für Übersetzer, die beim Landgericht Freiburg beeidigt sind, können entsprechende Bescheinigungen
ausgestellt werden. Für diese können anschließend Apostillen/Überbeglaubigungen erteilt werden. Eine Übersicht
über die beim Landgericht Freiburg vereidigten Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.
Apostillen und Überbeglaubigungen sind schriftlich zu beantragen. Einen Vordruck finden Sie hier.
Nach Erledigung werden die Dokumente per Post zurückgesandt. Im Einzelfall können sie nach vorheriger Vereinbarung während der Sprechzeiten in der Infothek abgeholt werden.
Bei Fragen erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr) unter der Tel. 0761 205-2014.
Bitte beachten Sie:
- Für die Erteilung einer Beglaubigung oder einer Apostille entstehen Kosten. Diese können per EC-Cash (Legitimation nur mit PIN, keine Kreditkartenzahlung möglich) direkt vor Ort gezahlt werden.
Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
- für deutsche Urkunden/Bescheinigungen der Städte und Gemeinden, der Landratsämter und
Finanzämter:
das Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.1.
Schwendistraße 12
79102 Freiburg
Herr Frank Voß - E-Mail:frank.voss@rpf.bwl.de
Tel. 0761 / 208-2051
- für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung
Schule und Bildung (früher: Oberschulamt)
und der Schulen:
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, Frau Rogall
Tel. 0711 / 279-2569