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Urteil im Verfahren wegen des Verdachts des Mordes (Tötungsdelikt Haid)

Datum: 18.03.2020

Kurzbeschreibung: Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat in dem oben erwähnten Strafverfah­ren heute nach insgesamt fünf Tage dauernder Hauptverhandlung einem 33 Jahre alten, we­gen Zuhälterei vorbestraften und unter Bewährung stehenden deutschen Staatsangehörigen wegen der im Auftrag eines zwischenzeitlich verstorbenen Rechtsanwalts aus Freiburg mit zwei Kopfschüssen begangener Tötung eines 24 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen im Industriegebiet Haid in Freiburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ver­urteilt. Die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), die eine Entlas­sung bereits nach 15 Jahren unmöglich gemacht hätte, wurde durch das Schwurgericht nicht festgestellt. Eine solche hatte auch die Staatsanwaltschaft nicht bejaht. Die Kammer hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier angenommen, da der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und in Erwartung einer Entlohnung für die Tat in Höhe von 50.000, -- € gehandelt hat, die einen Teil der Einnahmen aus Drogen­geschäften des Op­fers darstellten, von dessen Rechtsanwalt – dem Auftraggeber der Tat - ver­wahrt und dem Täter für die Tötung versprochen worden waren.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Pressestelle des Landgerichts Freiburg

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