Suchfunktion

Schwurgericht ordnet mit Urteil von heute nach einem Tötungsdelikt die Unterbringung eines 37-jährigen aus Rheinfelden in einem psychiatrischen Krankenhaus an (1 Ks 20 Js 10472/22 Sich AK 5/22)

Datum: 06.02.2023

Kurzbeschreibung: Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts ordnet als Schwurge­richt im Fall eines Tötungsdeliktes vom August 2022 in Rheinfelden die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) an.

Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat am dritten Tag der am 31. Januar 2023 begonnenen Verhandlung gemäß § 63 StGB die Unterbringung eines 37 Jahre alten deut­schen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er hatte nach den Feststellungen des Gerichts am 11. August 2022 seine Lebensgefährtin in Rheinfelden getötet. Aufgrund einer jedenfalls seit dem Jahr 2008 bestehenden schizoaffektiven Störung handelte der Mann nach der Überzeugung des sachverständig beratenen Schwurgerichts ohne Schuld. Aufgrund seiner Erkrankung ist - so das Gericht im Einklang mit dem Sachver­ständigen - mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten, dass der Mann in un­behandelten oder nicht ausreichend behandelten Zustand weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden. So sind nach Überzeugung der Richter der 1. Großen Strafkammer unbe­handelt insbesondere erhebliche Körperverletzungsdelikte, nicht ausschließbar auch ein er­neutes Tötungsdelikt zu erwarten. Aus diesem Grund ist der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war demnach anzu­ordnen. Das Urteil gegen den seit dem 13. August 2022 einstweilig im Zentrum für Psychiatrie Emmendingen untergebrachten Beschuldigten ist nicht rechtskräftig.

Fußleiste