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Pressemitteilung zum weiteren Gang des Verfahrens

Datum: 06.10.2017

Kurzbeschreibung: Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg gibt die nächsten Verhandlungstage sowie den derzeitigen Stand der Planung bekannt.

Weiterer Gang des Verfahrens:


Im Strafverfahren der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg gegen Hussein K. wird die Verhandlung am 10., 12. 17., 24. und 26. Oktober sowie am 07. und 09. November 2017 fortgesetzt. Dabei besteht nach derzeitigem Stand folgende Planung der Kammer:

  • 10. Oktober 2017: Es sind insgesamt neun Zeugen ab 09:00 Uhr geladen. Dabei sol-len unter anderem zwei Mitarbeiter von Jugendämtern – der Stadt Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald – vernommen werden (10:30 Uhr bzw. 11:00 Uhr); zudem ist an diesem Tag die Vernehmung der Pflegemutter des Ange-klagten beabsichtigt (16:45 Uhr).
  • 12. Oktober 2017: Vorgesehen ist die Vernehmung von sieben Zeugen, darunter drei Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten, ein Zeuge, der am Tattag mit dem Fahr-rad am Tatort vorbeifuhr, und drei Polizeibeamte, von denen einer als erster Beamter am Tatort war, einer über Durchsuchungen und ein Kriminaltechniker über erste Maßnahmen am Tatort berichten soll.
  • 17. Oktober 2017: Die Kammer hat auf diesen Tag insgesamt fünf Zeugen geladen. wobei unter Umständen eine Zeugin verhindert sein könnte. Der Pflegevater soll an diesem Tag ab 10:45 Uhr als Zeuge gehört werden.
  • 24. Oktober 2017: an diesem Tag ist die Vernehmung von sechs Polizeibeamten ge-plant, darunter der kriminaltechnische Hauptsachbearbeiter, ein Beamter, der an der Festnahme des Angeklagten beteiligt war, und zwei Beamte, die über kriminaltechni-sche Maßnahmen bzw. die Auswertung von Kommunikationsdaten referieren sollen.
  • 26. Oktober 2017: Ab 09:00 ist die Anhörung eines Sachverständigen des Instituts für Rechtsmedizin zur Frage der etwaigen Berauschung des Angeklagten geplant, ab 10:30 Uhr wird eine Sachverständige des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zu den Ergebnissen der molekulargenetischen Untersuchungen gehört werden. Ab 12:30 Uhr soll noch eine Polizeibeamtin zu ihren Ermittlungen am Tatort vernommen werden.
  • 07. November 2017: An diesem Tag sollen die zur Bestimmung des Alters des Ange-klagten beauftragten Sachverständigen ihr Gutachten erstatten.
  • 09. November 2017: Vorgesehen ist die Vernehmung eines deutschen Polizeibeamten u.a. zu der Tat, die dem Angeklagten im Urteil des Jugendgerichts Korfu vom 12.02.2014 zur Last gelegt wurde.

Wie bisher wird nach diesem letzten Termin über den weiteren Gang des Verfahrens zeitnah in Form einer Pressemitteilung informiert werden.

Schließung des Akkreditierungspostfachs

Mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 wird das für das Akkreditierungsverfahren eingerichtete E-Mail-Postfach geschlossen, das für die Zeit vom 24. Juli 2017 bis zum 31. Juli 2017 zur Abwicklung der Akkreditierung eingerichtet worden war. Künftige Anfragen in diesem Verfahren bitten wir an die Pressestelle des Landgerichts (Pressestelle@LGFreiburg.justiz.bwl.de) zu richten.

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