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Urteil in einem Verfahren wegen unter anderem des Vorwurfs der Vergewaltigung in Herbolzheim nach einer Fastnachtsveranstaltung in Orschweier (6 KLs 382 Js 5807/20 AK 6/20)

Datum: 01.12.2020

Kurzbeschreibung: Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und anderem

Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat nach der am 25. August 2020 be­gonnenen und insgesamt zehn Tage dauernden Hauptverhandlung mit Urteil vom 27. November 2020 einen 30 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Gebrauch an Minderjährige, se­xuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, sexuellen Über­griffs in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbe­schädigung, und sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ihm zugunsten des Opfers einer Tat des sexuellen Übergriffs, das als Nebenklägerin im Verfahren auftrat, ein Schmer­zensgeld in Höhe von 2.500, -- € nebst Zinsen auferlegt und insoweit festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Nebenklägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus dem sexuellen Übergriff am 23. Februar 2020 in einer Diskothek in Herbolzheim resultieren.

 

Der Mann hat nach den Feststellungen der Jugendkammer unter anderem Ende Ja­nuar 2018 zwei Mädchen, die zur Tatzeit 13 und 16 Jahre alt waren, sexuell belästigt und am 16. Februar 2020 eine 17-jährige, die er im Zusammenhang mit einer Fast­nachtsveranstaltung in Orschweier kennengelernt hatte, zum Oralverkehr gezwungen und sie in Kenntnis ihres Alters veranlasst, Amphetamin zu konsumieren. Der Mann befindet sich seit dem 27. Februar 2020 in Untersuchungshaft.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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