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Urteil im Verfahren wegen des Vorwurfs der mehrfachen Vergewaltigung einer jungen Frau beim "Hans-Bunte-Club" in Freiburg am 14. Oktober 2018
Datum: 24.07.2020
Kurzbeschreibung: Am Donnerstag, 23.07.2020 erging im "Hans-Bunte-Verfahren" das Urteil.
Im oben erwähnten, am 26. Juni 2019 begonnenen Verfahren gegen elf Angeklagte im Alter von nun 20 bis 31 Jahren hat die Jugendkammer gestern, Donnerstag, 23. Juli 2020, das Urteil verkündet. Sieben in Haft befindliche Angeklagte wurden wegen Vergewaltigung zu langjährigen Freiheits- und Jugendstrafen sowie ein weiterer Angeklagter wegen sexuellen Übergriffs zu einer Jugendstrafe verurteilt: fünf zur Tatzeit Erwachsene zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und 6 Monaten bis zu fünf Jahren und sechs Monaten, zwei zur Tatzeit noch Heranwach-sende (18 bis 21 Jahre) zu Jugendstrafe von drei Jahren, und ein zur Tatzeit 18jähriger Her-anwachsender wegen sexuellen Übergriffs zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Von drei, inzwischen auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten wurde einer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung im Hin-blick auf eine frühere Verurteilung des Amtsgerichts Freiburg eingestellt und gegen ihn wegen eines Betäubungsmitteldelikts unter Einbeziehung der Strafe aus einem anderen Urteil zu eine Jugendstrafe von elf Monaten verhängt, zwei dieser nicht in Haft befindlichen Angeklagten wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und einer Freiheitstrafe von vier Monaten verurteilt.
Die Jugendkammer ist aufgrund der Beweisaufnahme in diesem insgesamt 43 Verhandlungs-tage dauernden umfangreichen Verfahren, in der 51 Zeugen, davon 19 Polizeibeamte, und acht Sachverständige angehört wurden, zu der Überzeugung gelangt, dass acht Angeklagte eine junge, zur Tatzeit 18 Jahre alte Frau, die aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen erkennbar widerstandsunfähig war, in der Nähe eines Clubs auf dem „Hans-Bunte-Areal“ in Freiburg vergewaltigt bzw. sexuellen Handlungen an ihr vorgenommen haben. Der Hauptangeklagte, der zur Tatzeit 22 Jahre alt war, hat die junge Frau in einem in der Nähe des Clubs gelegenen kleinen Waldstück als Erster dort vergewaltigt und danach einige der weiteren An-geklagten auf die Gelegenheit aufmerksam gemacht, dass sie sich an der noch im Waldstück in hilfloser Lage liegende Frau vergehen könnten, worauf sieben der Angeklagten dies auch taten. Von diesen acht Angeklagten wurden sieben wegen Vergewaltigung und einer wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt. Zwei Angeklagte hatten – so die Jugendkammer – die Hilflosigkeit der Frau erkannt, ihr indes nicht geholfen, obwohl ihnen dies nach den Umständen möglich und zumutbar war. Dem freigesprochenen, 22 Jahre alten Angeklagten, der die junge Frau nach dem über zwei Stunden dauernden Geschehen schließlich zu sich nach Hause begleitete und bei sich übernachten ließ – die dann am Morgen nach der Tat Anzeige erstattete -, konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.
Das Verfahren war allein aufgrund der Anzahl der Angeklagten und sonstigen Verfahrensbeteiligten außergewöhnlich und erforderte einen besonderen, auch logistischen Aufwand, unter anderem da allein die anfänglich alle elf Angeklagten inhaftiert und zu jeder Verhandlung von jeweils zwei Justizbeamten vorgeführt werden mussten. Aufgrund der „Corona-Pandemie“ war das Verfahren zwei Monate unterbrochen, ebenfalls bedingt durch die mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen war das Verfahren nach der Unterbrechung im Paulussaal in Freiburg fortgesetzt worden, weil nur dort der erforderliche Abstand zwischen den Verfahrensbeteiligten eingehalten werden konnte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann durch die Verfahrensbeteiligten innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.