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Mitteilung zum weiteren Gang des 3. Verfahrens im Zusammenhang mit den Staufener Missbrauchsfällen

Datum: 12.07.2018

Kurzbeschreibung: Es wurden zwei weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt.

In dem Verfahren wegen unter anderem des Vorwurfs des schweren sexuellen Miss­brauchs eines inzwischen zehn Jahre alten Jungen aus Staufen wird die Verhandlung gegen die mut­maßlichen Haupttäter voraussichtlich noch bis zum 07. August 2018 andauern. Nach der ak­tuellen Planung der Kammer werden zwei weitere Verhandlungstage erforderlich, das Urteil wird damit nicht – wie bisher vorgese­hen – am Freitag, 20. Juli 2018, verkündet werden. Als wei­tere Termine zur Hauptverhandlung werden bestimmt:

 

·         Mittwoch, der 01. August 2018 (09:00 Uhr) und

·         Dienstag, der 07. August 2018 (09:30 Uhr).

 

Näheres wird durch den Vorsitzenden der Jugendkammer zu Beginn der morgen stattfinden­den Sitzung bekannt gegeben, in der nach der vorgesehenen Beendigung der Beweisauf­nahme die ersten Plädoyers gehalten werden sollen. Nachdem Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, werden die Plädoyers nach derzeitigem Stand ebenfalls nichtöffentlich erfolgen. Das Urteil soll dann im Termin vom 07. August 2018 verkündet werden.

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