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Mitteilung zum weiteren Gang des 3. Verfahrens im Zusammenhang mit den Staufener Missbrauchsfällen
Datum: 12.07.2018
Kurzbeschreibung: Es wurden zwei weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt.
In dem Verfahren wegen unter anderem des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs eines inzwischen zehn Jahre alten Jungen aus Staufen wird die Verhandlung gegen die mutmaßlichen Haupttäter voraussichtlich noch bis zum 07. August 2018 andauern. Nach der aktuellen Planung der Kammer werden zwei weitere Verhandlungstage erforderlich, das Urteil wird damit nicht – wie bisher vorgesehen – am Freitag, 20. Juli 2018, verkündet werden. Als weitere Termine zur Hauptverhandlung werden bestimmt:
· Mittwoch, der 01. August 2018 (09:00 Uhr) und
· Dienstag, der 07. August 2018 (09:30 Uhr).
Näheres wird durch den Vorsitzenden der Jugendkammer zu Beginn der morgen stattfindenden Sitzung bekannt gegeben, in der nach der vorgesehenen Beendigung der Beweisaufnahme die ersten Plädoyers gehalten werden sollen. Nachdem Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, werden die Plädoyers nach derzeitigem Stand ebenfalls nichtöffentlich erfolgen. Das Urteil soll dann im Termin vom 07. August 2018 verkündet werden.