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Urteil im zweiten Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen aus Staufen

Datum: 16.05.2018

Kurzbeschreibung: Angeklagter zu Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat heute in einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit den „Staufener Kindesmissbrauchsfällen“ einen 50 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, Stabsfeldwebel einer Deutsch-Französischen Brigade, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung, der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften und mit Zwangsprostitution zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

 

Darüber hinaus wurde der Angeklagte verurteilt, an das geschädigte Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.500,00 € zu zahlen.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung lagen nach den Feststellungen der Kammer nicht vor.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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