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Pressemitteilung zum Akkreditierungsverfahren im 3. Verfahren der Staufener Missbrauchsfälle
Datum: 03.05.2018
Kurzbeschreibung: Es wurde ein Akkreditierungspostfach für das Bewerbungsverfahren für die Genehmigung von Film-, Bild- und Videoaufnahmen eingerichtet.
Im Hinblick auf das am 14.05.2018 beginnende Bewerbungsverfahren für die Genehmigungen von Film-, Bild- und Videoaufnahmen in dem am 11. Juni 2018 beginnenden Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem gegen einen 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen und dessen 48 Jahre alte Partnerin wird darauf hingewiesen, dass die Anträge von Medienvertretern in Abänderung der ursprünglichen Anordnung des Vorsitzenden über ein eigens eingerichtetes Akkreditierungspostfach eingereicht werden müssen. Insoweit wird auf die im Anschluss wiedergegebene Anordnung des Vorsitzenden der Jugendkammer vom heutigen Tage hingewiesen, die folgenden Wortlaut hat:
„6 Kls 4/18 –
Verf. v. 3.5.2018
Die sitzungspolizeiliche Verfügung vom 23.4.2018 wird unter V.3 dahingehend geändert, dass als Akkreditierungspostfach ausschließlich folgende E-Mail-Anschrift zu verwenden ist:
Akkreditierung@LGFreiburg.justiz.bwl.de
Gründe:
Nachdem nunmehr ein spezielles Postfach für das Akkreditierungsverfahren eingerichtet ist, ist dieses Postfach zu verwenden.
Bürgelin, VRLG“