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Pressemitteilung zum Akkreditierungsverfahren im 3. Verfahren der Staufener Missbrauchsfälle

Datum: 03.05.2018

Kurzbeschreibung: Es wurde ein Akkreditierungspostfach für das Bewerbungsverfahren für die Genehmigung von Film-, Bild- und Videoaufnahmen eingerichtet.

Im Hinblick auf das am 14.05.2018 beginnende Bewerbungsverfahren für die Genehmigungen von Film-, Bild- und Videoaufnahmen in dem am 11. Juni 2018 begin­nenden Verfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kin­dern und anderem gegen einen 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen und des­sen 48 Jahre alte Partnerin wird darauf hingewiesen, dass die Anträge von Medienver­tretern in Abänderung der ursprünglichen Anordnung des Vorsitzenden über ein ei­gens eingerichtetes Akkreditierungspostfach eingereicht werden müssen. Insoweit wird auf die im Anschluss wiedergegebene Anordnung des Vorsitzenden der Jugend­kammer vom heutigen Tage hingewiesen, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

„6 Kls 4/18 –

 

 

Verf. v. 3.5.2018

 

Die sitzungspolizeiliche Verfügung vom 23.4.2018 wird unter V.3 dahingehend geän­dert, dass als Akkreditierungspostfach ausschließlich folgende E-Mail-Anschrift zu ver­wenden ist:

 

Akkreditierung@LGFreiburg.justiz.bwl.de

 

 

Gründe:

 

Nachdem nunmehr ein spezielles Postfach für das Akkreditierungsverfahren einge­richtet ist, ist dieses Postfach zu verwenden.

 

 

Bürgelin, VRLG“

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