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Schwurgericht des Landgerichts Freiburg verkündet Urteil im Verfahren wegen der Tötung eines 67-jährigen und der versuchten Tötung einer 64 Jahre alten Frau in Freiburg

Datum: 17.05.2024

Kurzbeschreibung: Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil von heute eine 24 Jahre alte Frau und einen 23 Jahre alten Mann - beides deutsche Staatsangehörige - wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (Aktenzeichen 1 Ks 100 Js 25240/23 AK 15/23).

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg hat heute nach der am 08. April 2024 begonnenen und insgesamt zehn Tage dauernden Hauptverhandlung eine 24 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen der Tötung ihres Vaters und der versuchten Tötung ihrer Mutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte im Alter von nun 23 Jahren wurde wegen dieser gemeinsamen Tat ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. 

Das Schwurgericht ist aufgrund der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Angeklagte in den Morgenstunden des 18. Juli 2023 - gegen 05:40 Uhr - Zutritt in die Wohnung der Eltern der 24-jährigen im Freiburger Stadtteil Herdern verschafft haben. Gemäß der zuvor getroffenen Absprache attackierte der zur Tatzeit 22 Jahre alte Angeklagte mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern und einer Klingenbreite von ca. 2,5 Zentimetern den nicht ausschließbar nach dem Betreten der Wohnung durch die Angeklagten aufgewachten Vater der 24-jährigen, während diese mit einem Beil auf den Kopf ihres Vaters einschlug. Der von diesem gegen sein Leben gerichteten Angriff überraschte und deswegen zu einer wirksamen Gegenwehr nicht fähige 67-jährige Vater der Angeklagten wurde mit einem Stich in die Brust, zwei Stichen in die linke obere Rückenseite einem Stich mit zwei Stichkanälen in die seitliche linke Rumpfwand sowie zwei Beilhiebe auf den Kopf so erheblich verletzt, dass er nach kurzer Zeit aufgrund inneren Verblutens - unter anderem aufgrund des mehrfachen Durchstechens des Herzens, der Hauptschlagader des Körpers und auch der Lungen - noch am Tatort seinen schwersten Verletzungen erlag. Sein Tod wurde durch einen Notarzt um 06:12 Uhr festgestellt. 

Die Mutter der Angeklagten wurde nach den Feststellungen der Kammer durch beide Angeklagten im elterlichen Schlafzimmer ebenfalls durch Stiche und Schläge angegriffen und dabei ganz erheblich verletzt. Sie erlitt durch das Vorgehen der beiden Angeklagten mit dem bereits gegen den Vater eingesetzten Küchenmesser und dem Beil multiple Stichverletzungen unter anderem an beiden Oberarmen, an der linken Gesichtshälfte sowie am Oberkörper auf Höhe des linken Rippenbogens und im Bereich der linken Flanke mit einer Durchstechung der Körperhauptschlagader, Verletzungen der linken Niere, der Bauchspeicheldrüse, der Dünndarmaufhängung, des queren Dünndarmabschnitts und der linken 12. Rippe. Darüber hinaus erlitt sie Frakturen des Mittelgesichts, des Kiefers und der Zähne. Nur aufgrund des Umstands, dass sich durch die Verletzungshandlungen der angeklagten zeitgleich ein ausgedehntes Hämatom gebildet hatte, das tamponierende Wirkung auf die Körperhauptschlagader hatte und damit den Blutverlust verlangsamte, verstarb die 64-jährige nicht sogleich an ihren inneren Verletzungen. Die Mutter der Angeklagten wurde durch herbeigerufene Rettungskräfte sehr rasch zur intensivmedizinischen Behandlung in das Universitätsklinikum Freiburg eingeliefert, wo sie aufgrund ihrer lebensgefährlichen Verletzungen mehrere Stunden operiert werden musste. In der Folge war ein stationärer Klinikaufenthalt bis zum 24. August 2023 mit anschließender, gleichfalls stationärer Behandlung bis Mitte Oktober 2023 in einer Rehabilitationsklinik erforderlich. Sie leidet noch bis heute körperlich und psychisch an den Folgen des Tatgeschehens. 

Die Angeklagten waren anschließend aus der Wohnung geflohen und hatten sich in einer, in der Nähe des Tatorts befindlichen Baustellentoilette versteckt, wo sie kurz vor 08:00 Uhr im Besitz der Tatwaffen durch Polizeikräfte entdeckt und festgenommen werden konnten. 

Die Große Strafkammer als Schwurgericht hat als das Mordmerkmal die Heimtücke bejaht und zudem festgestellt, dass die Angeklagten bei der Begehung ihrer gemeinsamen Tat nicht erheblich in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt waren, obwohl sie vor der Tat Alkohol und Betäubungsmittel (unter anderem Kokain) konsumiert hatten. 

Gegen die Angeklagten war nach ihrer vorläufigen Festnahme noch am Tattag Untersuchungshaft angeordnet worden, die bis heute andauert, bei dem männlichen Angeklagten aber in der Zeit vom 16. Oktober 2023 bis zum 20. Februar 2024 zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen unterbrochen war. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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