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Schwurgericht des Landgerichts Freiburg verurteilt 47 Jahre alten Mann nach der Tötung seiner Lebensgefährtin in Au wegen Mordes (1 Ks 810 Js 20135/23 AK 14/23)

Datum: 25.01.2024

Kurzbeschreibung: Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg verurteilt nach ins-gesamt fünf Tagen Hauptverhandlung einen 47 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Die 1. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Freiburg hat heute am fünften Sitzungstag der am 19. Dezember 2023 begonnenen Hauptverhandlung einen 47 Jahre alten Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schwurgericht kam aufgrund der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass der Angeklagte seine früheren Lebensgefährtin, die mit einem tätlichen Angriff nicht gerechnet hatte, am 10. Juni 2023 unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit seines Opfers unter Einsatz verschiedener Messer mit mehreren Messerstichen getötet hat. Deswegen hat das Schwurgericht das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht. Todesursächlich war letztlich eine kombinierte Stich- und Schnittverletzung in der Region des linken Schlüsselbeins mit einer Eröffnung der Luftröhre und damit einhergehender Blutaspiration (Gelangen von Blut in die Atemwege).


Der Angeklagte hatte sich nach seiner Tat mit einem Messer in suizidaler Absicht Schnittverletzungen beigebracht, hat aber nach dem Einsatz herbeigerufener Rettungskräfte überlebt.


Das Mordmerkmale des Handelns aus niederen Beweggründen hat die Kammer ebenso verneint wie den Vorsatz des Angeklagten, seine Lebensgefährtin grausam töten zu wollen.

Bei der Begehung der Tag war der Angeklagte nach der Überzeugung des insoweit sachverständig beratenen Schwurgerichts in seiner Fähigkeit, das Unrecht seines Tuns einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, trotz einer vorhandenen Alkoholisierung nicht erheblich eingeschränkt (§ 21 StGB) oder gar aufgehoben (§ 20 StGB); das Gericht konnte insbesondere angesichts des Vortatverhaltens und der Tatausführung auch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung in Form einer Affekttat ausschließen.


Der nun verurteilte Angeklagte, der noch am Tattag festgenommen werden konnte und sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft befindet, wurde durch das Schwurgericht entsprechend den Adhäsionsanträgen der drei Nebenkläger zur Zahlung von Hinterbliebenenrente in Höhe von jeweils 15.000,-- € und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000,-- € verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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