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Berufungskammer spricht Freiburger Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung frei

Datum: 30.10.2023

Kurzbeschreibung: Nach der Zurückverweisung des Verfahrens durch das Oberlandesgericht Karlsruhe wird ein Freiburger Rechtsanwalt in einer erneuten Berufungshauptverhandlung vom Vorwurf der Beleidigung durch die Verwendung einer Fotomontage auf seiner Facebook-Seite freigesprochen (Aktenzeichen 17 NBs 530 Js 2497/16 AK 9/23).

Am 25. Oktober 2023 wurde ein Freiburger Rechtsanwalt und Strafverteidiger vom Landgericht Freiburg vom Vorwurf der Beleidigung in einer zweiten Berufungsverhandlung freigesprochen. Das Verfahren war nach einer Aufhebung des ersten Berufungsurteils durch das OLG Karlsruhe an eine andere Strafkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen worden. Der Anwalt hatte seit November 2015 für mehrere Monate eine Fotomontage auf seiner Facebook-Seite verwendet, bei der die Köpfe diverser aktueller und ehemaliger Politiker und Politikerinnen der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU in eine historische Aufnahme der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse montiert worden waren. Als Begleittext kommentierte er: „Mit Asyl-Siggi Türken Özi und Bundesgaukler – Hauptanklagepunkt: Üble Nachrede“.


Die Strafkammer des Landgerichts stützte ihren Freispruch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit, die zum einen eine sorgfältige Auslegung des objektiven Sinngehaltes der Äußerung erfordert und zum anderen – insbesondere im politischen Meinungskampf – einen weitreichenden Schutz für wertende, auch (sehr) kritische, zugespitzte und polemische Äußerungen gewährleistet.


Eine Hausdurchsuchung in dieser Sache im Oktober 2016 wurde später für rechtswidrig erklärt. Der Angeklagte war im April 2018 vom Amtsgericht Freiburg wegen Beleidigung von fünf Politikern und Politikerinnen zu 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg als Berufungsgericht hatte dieses Verfahren im Mai 2022 eingestellt, weil die rechtzeitige Stellung der Strafanträge der Geschädigten, die eine Voraussetzung der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten ist, nicht nachzuweisen sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der gegen diese Entscheidung eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Januar 2023 statt, so dass es zu einer erneuten Verhandlung kam. Zugleich verwarf das OLG Karlsruhe die Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung des Anwalts durch das Landgericht Freiburg wegen einer gefährlichen Körperverletzung während des Wahlkampfes im Mai 2019. Das Landgericht hatte den Anwalt – unter Einbeziehung einer anderen rechtskräftigen
Verurteilung – zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.


Die Urteilsgründe zum aktuellen Urteil des Landgerichts werden in den nächsten vier Wochen erwartet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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