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Russischer Unternehmer Usmanov nimmt Unterlassungsantrag wegen Bezeichnung als „Putin-Freund“ zurück

Datum: 27.07.2023

Kurzbeschreibung: Das Gericht hat den für den 27.07.2023 anberaumten Termin zur Verkündung einer Entscheidung „wegen Rücknahme des Antrags durch den Verfügungskläger unter Bezugnahme auf die schon in der Verhandlung von der Kammer mitgeteilte Aussichtslosigkeit seines Antrags“ aufgehoben.

Der russisch-unsbekische Unternehmer Usmanow hatte bei der Pressekammer des Landgerichts Freiburg beantragt, der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH&Co. KG, Hannover zu verbieten, Usmanov als „engen Vertrauten“ oder „engen Freund“ des russischen Präsidenten Putin zu bezeichnen oder zu verbreiten, Usmanov sei erst nach Genehmigung des russischen Präsidenten aus dem russischen Unternehmerverband (RSPP) ausgetreten.

Hintergrund war ein auf der Internetseite des Redaktionsnetzwerks Deutschland am 27.04.2023 veröffentlichter Artikel mit der Überschrift ,,Pure Angst oder Schulterschluss mit Putin? Die Oligarchen suchen den sicheren Hafen”.

Die zuständige 2. Zivilkammer hatte in der mündlichen Verhandlung vom 07.07.2023 darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die begehrte Unterlassung nicht vorliegen und die Rücknahme des Antrags von Usmanov angeregt.

Usmanov hat daraufhin seinen Antrag am 26.06.2027 zurückgenommen und das Gericht hat den für den 27.07.2023 anberaumten Termin zur Verkündung einer Entscheidung wegen „Rücknahme des Antrags durch den Verfügungskläger unter Bezugnahme auf die schon in der Verhandlung von der Kammer mitgeteilte Aussichtslosigkeit seines Antrags“ aufgehoben.

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