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Jugendkammer verurteilt einen 35 Jahre alten Betreuer der Pfadfinder und der evangelischen Kirche zu Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und ordnet zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an (15 KLs 343 Js 41666/21 AK 4/22)
Datum: 24.05.2023
Kurzbeschreibung: Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg verurteilt nach viertägiger Hauptverhandlung einen inzwischen 35 Jahre alten deutsche Staats-angehörigen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und ordnete zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an (§ 66a StGB).
Die Jugendkammer hat den geständigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen, sexuellen
Missbrauchs von Kindern in 28 Fällen und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren
verurteilt. Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wurde durch die Kammer vorbehalten. Zudem wurde der
Angeklagte verurteilt, an einen Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 49.500,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 29. April 2023 abzüglich eines am 22. Mai 2023 bezahlten Betrags in Höhe von 20.000,--
€ zu bezahlen. Schließlich wurde festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, diesem Geschädigten jeden weiteren
Schaden zu ersetzen, der aus den begangenen Straftaten entstanden ist und noch entstehen wird.
Gegenstand des Verfahrens, in dem die Hauptverhandlung am 21. April 2023 begonnen hat, waren Missbrauchstaten in Müllheim (sechs
Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, 20 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie auf einer Autofahrt
nach Le-verkusen ein sexueller Missbrauch von Kindern) und in Bonn (sieben Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Opfer waren zwei
Jungen, wobei das erste Kind zu den Tatzeitpunkten (Ende Oktober 2019 bis Ende des Jahres 2021) acht bis zehn Jahre, das zweite Kind im
Tatzeitraum Februar 2017 bis Juli 2017 zehn bzw. elf Jahre alt war.
Der Angeklagte war in zahlreichen Vereinen, so dem Schützenverein Jüchen, dem THW und den Pfadfindern, sowie insbesondere in der
evangelischen Kirchengemeinde Jüchen persönlich engagiert und verbrachte einen Großteil seiner Freizeit in diesem Bereich.
Dabei war er im Rahmen seines Engagements für die evangelische Kirchengemeinde Jüchen besonders im Bereich der Jugendarbeit
tätig und an der Organisation von Jugendfreizeiten beteiligt, an denen er auch als Betreuer teilnahm. Er kannte sein erstes Opfer
über mehrere Jugendfreizeiten der evangelischen Jugend in Jüchen, das zweite Opfer betreute der Angeklagte zeitweise aufgrund
einer Anzeige von dessen Mutter auf einer Internetplattform während deren Abwesenheit.
Schließlich hat er bei einer am 30. Dezember 2021 erfolgten Durchsuchung seiner Wohnung
in Mönchengladbach Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aufbewahrt.
Der Angeklagte befindet sich seit 27. Oktober 2022 in Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls der Jugendkammer vom 25. Oktober 2022.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.