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Schwurgericht des Landgericht Freiburg verhängte mit Urteil von gestern wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (durch die Beibringung von Marcumar im Laufe des Monats August 2022) eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten (1 Ks 300 Js 28760/22 AK 6/22)
Datum: 05.04.2023
Kurzbeschreibung: Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilt nach acht-tägiger Hauptverhandlung eine inzwischen 58 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Die 1. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Freiburg hat gestern am achten Sitzungstag der am 16. Februar 2023 begonnenen Hauptverhandlung eine 58-jährige Frau wegen versuchten Mordes (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei hat sich das Schwurgericht entgegen der Einlassung der Angeklagten aufgrund der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Angeklagte den Geschädigten durch die heimliche Verabreichung von Marcumar im August 2022 bis zum 01. September 2022 nicht nur körperlich schädigen wollte, sondern auch sein Versterben billigend in Kauf genommen hat. Der Geschädigte befand sich durch die Beibringung des Marcumars in akuter Lebensgefahr, der Gerinnungswert des Blutes des Geschädigten lag fast bei null, schließlich hatte dieser am Tage seiner Einlieferung in ein Krankenhaus auch eine lebensgefährliche Darmblutung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.