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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landgerichts
Postanschrift
Landgericht Freiburg
Konrad-Goldmann-Str. 8
79100 Freiburg
Hinweise:
- Der Briefkasten befindet sich neben dem Eingang in der Konrad-Goldmann-Str. 8.
- Die öffentlichen Aushänge befinden sich in der Schnewlinstraße 6, 79098 Freiburg, 3. Obergeschoss. Dort können sie zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten
Die Außenstelle des Landgerichts in der Schnewlinstraße 6, 79098 Freiburg ist wie folgt geöffnet:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag bis 14:30 Uhr,
sowie bei Gerichtsverhandlungen bis Sitzungsende.
Telefon/Fax/E-Mail
Telefon
Zentrale: 0761/205-0
Telefax
Aufgrund Umstellung auf ein zentrales Online-Fax lauten die neuen Faxnummer des Landgerichts Freiburg ab sofort wie folgt:
Externe Faxnummer: +49 800 66449281725
Interne Faxnummer: +49 711 8968821725
E-Mail
Poststelle@LGFreiburg.justiz.bwl.de
Sicherheitshinweis
Sitzungsteilnehmer und Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausübung sitzungspolizeilicher Befugnisse die Durchsuchung von Verfahrensbeteiligten und Besuchern auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände angeordnet werden kann. Entsprechendes gilt für mitgeführte Taschen, Aktenkoffer, Rucksäcke etc. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes kommen kann.
Eine Einreichung von Schriftsätzen und
Sachanträgen per E-Mail ist nicht zulässig.
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Schriftsätze können auch auf den Kommunikationswegen eingereicht werden, die unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben sind. Auf die Vorgaben der Verordnung des Justizministeriums über den elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg (LERVVO) wird hingewiesen.
Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail ist auch weiterhin nicht zulässig.
