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Weiterer Gang des Verfahrens / Bekanntgabe der weiteren Verhandlungstermine

Datum: 10.11.2017

Kurzbeschreibung: Verhandlung wird voraussichtlich noch bis März 2018 dauern. Dies führt zu einer Änderung der ursprünglichen Planung. Der vorgesehene Verhandlungstermin am 22.11.2017 wird wahrscheinlich entfallen, weitere Termine wurden bis zum 12.03.2018 bestimmt.

Weiterer Gang des Verfahrens:

Im Strafverfahren der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg gegen Hussein K. wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Tötung einer Studentin an der Dreisam wird die Ver­hand­lung voraussichtlich noch bis März 2018 dauern. Dies führt zu einer Änderung der ur­sprüng­lichen Planung: Der für den 22. November 2017 vorgesehene Verhandlungstag wird wahr­scheinlich entfallen, weitere Termine sind bis zum 12. März 2018 bestimmt.

Nach dem gestern durchgeführten 11. Sitzungstag sind folgende weitere Hauptverhand­lungstermine geplant:

12.       Dienstag, 14. November 2017,

13.       Donnerstag, 16. November 2017 (bis 13.30 Uhr),

14.       Dienstag, 28. November 2017,

15.       Freitag, 08. Dezember 2017,

16.       Donnerstag, 21. Dezember 2017,

17.       Montag, 08. Januar 2018,

18.       Donnerstag, 25. Januar 2018 (ab 14:00 Uhr),

19.       Donnerstag, 08. Februar 2018 (halbtags, bis etwa 12:00 Uhr),

20.       Dienstag, 20. Februar 2018,

21.       Dienstag, 27. Februar 2018,

22.       Freitag, 02. März 2018,

23.       Freitag, 09. März 2018 und

24.       Montag, 12. März 2018.

 

In diesem Jahr sieht die momentane Planung  der Kammer wie folgt aus:

  • 14. November 2017: Es soll ab 09:00 Uhr ein Polizeibeamter vernommen werden, der an der Festnahme des Angeklagten mitgewirkt hat. Anschließend soll ab 10:30 Uhr bzw. 11:00 Uhr) eine Sachverständige des Landeskriminalamtes Baden-Württem­berg ihr molekulargenetisches Gutachten erstatten.
  • 16. November 2017: Vorgesehen ist ab 09:00 Uhr die Vernehmung eines früheren Mit­häftlings, des­sen Vernehmung als Zeugen bereits am 28. September 2017 be­gonnen wurden und nun fortgesetzt werden soll.
  • 28. November 2017: Die Kammer beabsichtigt an diesem Tag, zwei Rechtsmediziner an­zuhören, von denen einer den Angeklagten untersucht hat, während die andere rechtsmedizinischen Sachverständige ab voraussichtlich 10:00 Uhr über die Obduk­tion des Opfers berichten sollen. Anschließend - entweder um 11:00 Uhr oder ab 14:00 Uhr - soll noch ein Kriminalbeamter aussagen, der den Angeklagten als Be­schuldigten vernommen und eine Auswertung von Erkenntnissen aus den so ge­nannten „Sozia­len Netzwerken“ vorgenommen hat.
  • 08. Dezember 2017: an diesem Tag ist die Vernehmung von drei Polizeibeamten ge­plant, darunter zwei Kriminaltechniker und ein Beamter, der erste Feststellungen am Tatort getroffen hat. Die Beamten sind auf 10:00 Uhr, 10:30 Uhr und 11:00 Uhr gela­den.
  • 21. Dezember 2017: Hierbei handelt es sich um einen Kurztermin, bei dem es nach jet­zigem Plan zur Verlesung von Urkunden kommen soll

 

Das genaue Programm für die im Jahr 2018 vorgesehenen Termine hängt unter anderem davon ab, welchen Erfolg die Rechtshilfebemühungen der Kammer und der Staatsanwalt­schaft haben werden. Insbesondere ist das gegen den Angeklagten in Griechenland geführte Verfahren von großer Bedeutung für die seitens der Staatsanwaltschaft angestrebte Siche­rungsverwahrung.

Wie bisher beabsichtigen wir, über den weiteren Gang des Verfah­rens bzw. etwa eintretende Änderungen möglichst zeitnah in Form einer Pres­semittei­lung zu informieren.

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