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Weitere Verhandlung der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg gegen zwei bereits im Komplex „Hans-Bunte“ nicht rechtskräftig verurteilte syrische Staatsangehörige und einen weiteren Syrer (6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19)

Datum: 04.03.2021

Kurzbeschreibung:  Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt über weitere Tatkomplexe gegen zwei syrische Staatsangehörige im Alter von 24 und 25 Jahren aus dem Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung beim „Hans-Bunte-Areal“ im Oktober 2018 sowie ei­nen weiteren, 24jährigen Syrer wegen unter anderem dem Vorwurf der Vergewaltigung im September 2017.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg beginnt am Donnerstag kommender Woche, dem 11. März 2021, ein Verfahren gegen drei syrische Staatsangehörige im Alter von 24 und 25 Jahren, dem unter anderem der Vorwurf der Vergewaltigung zugrunde liegt. Zwei der Angeklagten im Alter von 24 und 25 Jahren befinden sich seit Oktober 2018 in Untersuchungshaft, während der dritte, auch 24 Jahre alte Mann nicht inhaftiert ist. Die erstgenannten Angeklagten wurden durch die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg mit dem insoweit nicht rechtskräftigen Urteil vom 23. Juli 2020 wegen Vergewaltigung einer damals 18 Jahre alten Geschädigten in der Nähe eines Clubs bei der Hans-Bunte-Straße in Freiburg im Oktober 2018 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten (24jähriger Angeklagter) und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten (25jähriger Angeklagter) verurteilt (6 KLs 181 Js 1138/19 AK 3/19). Über die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg liegt noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor.

Die nun zur Verhandlung anstehende Anklage umfasste neben den bereits abgeurteilten Vorwürfen der Vergewaltigung vom Oktober 2018 weitere mutmaßliche Taten dieser zwei Angeklagten und eine Tat, bei der alle drei Angeklagten beteiligt gewesen sein sollen. Allen drei Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 eine damals 19jährige Geschädigte gemeinschaftlich in der in Freiburg gelegenen Wohnung eines der Angeklagten vergewaltigt zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen zwei der Täter heranwachsend gewesen sein. Dem 24 Jahre alten, sich in Haft befindlichen und bereits zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilten Syrer wird darüber hinaus gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, vorsätzliche Körperverletzung, ein versuchter sexueller Übergriff sowie eine exhibitionistische Handlung zur Last gelegt. Diese Taten sollen im April 2018, im Juni 2018 (zwei Vorwürfe der Körperverletzung) und im August 2018 (versuchter sexueller Übergriff sowie exhibitionistische Handlung). Dem 25jährigen syrischen Staatsangehörigen werden darüber hinaus noch zwei Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vom Juni 2018 (ein Tütchen Marihuana mit etwa 0,7 Gramm) und vom Juli 2018 (acht Gramm Marihuana und insgesamt zehn Amphetamingemisch) vorgeworfen.

Für die Verhandlung, an der auch zwei Nebenklägerinnen und zwei Sachverständige teilnehmen, sind bis zum 20. Mai 2021 insgesamt elf Sitzungstage vorgesehen, die überwiegend um 09:00 Uhr beginnen. Nach den Planungen der Jugendkammer wird die Verhandlung an den nachfolgenden Tagen stattfinden:

Donnerstag, 18. März 2021,
Dienstag, 23. März 2021,
Mittwoch, 24. März 2021,
Donnerstag, 25. März 2021,
Donnerstag, 15. April 2021 (14:00 Uhr),
Donnerstag, 29. April 2021,
Freitag, 30. April 2021,
Dienstag, 11. Mai 2021,
Mittwoch, 12. Mai 2021,
Mittwoch, 19. Mai 2021 und
Donnerstag, 20. Mai 2021.

Über etwaige Änderungen wird zeitnah mit einer weiteren Pressemitteilung informiert werden.

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