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Weitere Pressemitteilung in dem Verfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

Datum: 18.04.2019

Kurzbeschreibung: Für die Ordnungsgemäße Durchführung der Hauptverhandlung (im Verfahren 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19) ist nachfolgende Regelung für die Genehmigung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen innerhalb des Gerichtssaals beabsichtigt

Für die ordnungsgemäße Durchführung der am 08. Mai 2019 beginnenden und am 13., 17. und 23. Mai 2019 sowie am 13., 24., 25 und 28. Juni 2019 stattfindenden Hauptverhandlung ist für die Genehmigung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen innerhalb des Gerichtssaales nachfolgende Rege­lung beabsichtigt:

 

„Ton-, Film- und Bildaufnahmen innerhalb des Gerichtssaales sind nur zulässig, wenn zuvor eine schriftliche Genehmigung des Vorsitzenden eingeholt wurde.

Die Genehmigung für Filmaufnahmen kann nur maximal zwei (2) Kamerateams - eines öffentlich-rechtlichen und eines privaten Senders - erteilt werden.

Die Genehmigung für Video-/Fotoaufnahmen kann nur sechs (6) Fotografen – drei (3) Agenturfotografen und drei (3) freien Fotografen - erteilt werden.

Die Erteilung der Genehmigungen setzt die Erklärung voraus, dass die jeweils gefer­tigten Aufnahmen anderen - nicht zugelassenen - Medien bzw. deren Vertretern zur Verfügung gestellt werden.

Die Genehmigungen werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags erteilt.

Die Anträge können in der Zeit zwischen dem 23. April 2019, 08:00 Uhr, und dem 26. April 2019, 15:00 Uhr, über das Akkreditierungs-Postfach des Landgerichts Freiburg Pressestelle@LGFreiburg.justiz.bwl.de gestellt werden.    

Es wird darauf hingewiesen, dass vor oder nach dem oben genannten Zeitraum eingehende Anträge keine Berücksichtigung finden können und in der Woche vom 29. April 2019 bis zum 03. Mai 2019 die Benachrichtigung über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens erfolgen wird. Über die noch zu treffenden sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden der Großen Strafkammer wird zeitnah noch in einer weiteren Pressemitteilung informiert. Bereits jetzt kann mitgeteilt werden, dass für Medienvertreter/Journalisten voraussichtlich ein Drittel der im jeweiligen Sitzungssaal vorhandenen Sitzplätze reserviert sein werden, die als solche gekennzeichnet sind. Die Sitzplatzvergabe wird für den jeweiligen Sitzungstag in der Rei­hen­folge des Eintreffens der jeweiligen Medienvertreter erfolgen.

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