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Vorschau auf die nächsten Verhandlungstage und Ergänzung der sitzungspolizeilichen Anordnung

Datum: 14.09.2017

Kurzbeschreibung: Die Verhandlung wird am 28.09.2017 fortgesetzt. Außerdem wurden durch die Vorsitzende der Jugendkammer eine Ergänzung der sitzungspolizeilichen Anordnung vom 11.08.2017 getroffen.

Vorschau auf die nächsten Verhandlungstage

Im Strafverfahren gegen Huseen K. wird die Verhandlung am 28. September 2017, 10. und 12. Oktober fortgesetzt, wobei an diesen Tagen Zeugen vernommen werden sollen, die vor und nach der Tat Kontakt mit dem Angeklagten hatten.

Nach der bisherigen Planung der Jugendkammer sollen am 28. September 2017, an dem die Verhandlung spätestens um 13:30 Uhr beendet sein wird, vier Zeu­gen vernom­men werden, darunter die Pflegeeltern des Angeklagten. Am 10. Oktober 2017 ist die Ver­nehmung von insgesamt acht Zeugen vorgesehen, darunter Bekannte des Ange­klagten und zwei Mitarbeiter des Jugendamtes, die für den Angeklagten zustän­dig waren. Für den 12. Oktober 2017 hat die Kam­mer insgesamt 13 Zeugen gela­den - darunter weitere Bekannte des Angeklagten und vier Polizeibeamte.

Falls sich Änderungen ergeben, wird hierauf an dieser Stelle hingewiesen werden. Im Oktober sind noch weitere Termine am 17., 24. und 26. Oktober vorgesehen, über die mit einer weiteren Pressemitteilung zeitnah nach dem Verhandlungstag vom 12. Oktober 2017  informiert werden wird. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Vernehmung der zur Bestimmung des Alters der Angeklagten beauftragten Sachverständigen erst für November 2017 vorgesehen ist.

Wegen weiterer Verhandlungstage wird auf die Pressemitteilungen vom 17.Juli 2017 und vom 11.August 2017 verwiesen.

 

Ergänzung der der sitzungspolizeilichen Anordnung vom 11. August 2017

Es wurde durch die Vorsitzende der Jugendkammer eine Ergänzung der sitzungspolizeili­chen Anordnung vom 11. August 2017 getrof­fen, die folgenden Inhalt hat:

„Die sitzungspolizeiliche Verfügung vom 11.08.2017 wird in Ziff V. Nr. 4 wie folgt er­gänzt:

Überdies ist die Veröffentlichung nicht unkenntlich gemachter („ungepixelter“) Film- oder Bildaufnahmen der Gesichter der über - und vorführenden Justizvollzugsbe­diensteten sowie der im Verhandlungssaal und der im Sicherheitsbereich tätigen Jus­tizwachtmeister, Polizeibeamten und Dolmetscher untersagt. Auch bei der Veröffent­lichung von Bildaufnahmen dieser Personen ist sicherzustellen, dass ihre Gesichter durch geeignete Maßnahmen anonymisiert werden.

 

Gründe:

Bei den vorgenannten Personen, die trotz ihrer Mitwirkung am Verfahren keine Per­sonen der Zeitgeschichte sind, ergibt eine Abwägung zwischen deren allgemeinen Persönlichkeitsrecht mit dem Grundrecht der Pressefreiheit, dass das Veröffentli­chungsinteresse der Medien zurückzutreten hat, wenn die jeweiligen Personen mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind.

Schenk, Richterin am Landgericht“.

 

Erreichbarkeit der Pressestelle für Anfragen in diesem Verfahren:

Aus gegebenem Anlass wird darum gebeten, sich wegen diesbezüglicher Anfragen aus­schließlich - per E-Mail - an die Pressestelle zu wenden und von telefoni­schen oder sonstigen Anfragen bei anderen Mitarbeitern Abstand zu nehmen.

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