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Verurteilung von drei Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei ist rechtskräftig (6 KLs 92 Js 1756/19 AK 9/20)

Datum: 02.03.2021

Kurzbeschreibung:  Rechtskraft eines Urteils der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg vom 15. Februar 2021 wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei unter anderem im Kreis Lörrach

Mit Urteil der 6. Große Strafkammer als Jugendkammer des Landgerichts Freiburg vom 15. Februar 2021 wurde ein 36 Jahre alter albanischer Staatsangehöriger wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in neun Fällen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen und wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die beiden mitangeklagten Frauen - die 45 bzw. 24 Jahre alt und beide italienische Staatsangehörige sind - wurden gleichfalls wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in neun Fällen verurteilt, die ältere der beiden dabei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten, während die jüngste Angeklagte mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten belegt wurde. Bei den Angeklagten handelt es sich um Mutter und Tochter sowie den Lebensgefährten der Mutter.

Gegen das auf einer Verständigung beruhende Urteil wurde durch die Verfahrensbeteiligten kein Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

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