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Verfahren wegen des Vorwurfs der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen einen chinesischen und taiwanesischen Staatsangehörigen wegen der "Corona-Pandemie" unterbrochen

Datum: 01.04.2020

Kurzbeschreibung: Die seit Samstag, 28.03.2020 geltende Regelung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist in laufenden Strafverfahren wegen der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus wurde erstmals beim Landgericht Freiburg angewendet.

Mit einem Beschluss vom 30. März 2020 wurde durch die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg erstmals am Landgericht Freiburg die seit Samstag, 28. März 2020 geltende Regelung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist in laufenden Strafverfahren wegen der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus angewendet. Der ursprünglich für den 31. März 2020 vorgesehene Sitzungstag in dieser bereits seit dem 03. Februar 2020 andauernden Hauptverhandlung und die weiteren Termine vom 02. und 15. April 2020 wurden aufgehoben. Zuletzt war in dieser Sache am 09. März 2020 verhandelt worden. Den Angeklagten wird unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen, wobei Paketsendungen mit Marihuana an eigens zu diesem Zweck angemieteten Ferienwohnungen in Empfang genommen und weiterveräußert worden sein sollen (2 KLs 610 Js 24748/19 AK 29/19).

Über den weiteren Gang des Verfahrens wird zu gegebener Zeit entschieden und informiert werden.

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