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Urteil zum Verfahren gegen einen Vater wegen schwerer Körperverletzung seiner Tochter im Februar 2019

Datum: 17.07.2020

Kurzbeschreibung: Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat mit Urteil von gestern einen 33 Jahre alten italienischen Staatsangehörigen wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche das Rechts-mittel der Revision eingelegt werden, was seitens der Verteidigung bereits erfolgt ist.

Aufgrund der am 28. Mai 2020 begonnenen und insgesamt acht Sitzungstage umfassenden Verhandlung, bei der die Große Strafkammer 20 Zeugen - darunter fünf Ärzte – vernommen und eine rechtsmedizinische Sachverständige zweimal angehört hat, ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am Morgen des 17. Februar 2019 seine damals gerade einmal sechs Wochen alte Tochter durch mehrfaches schnelles und kräftiges Schütteln, bei dem deren Kopf vor- und zurückgeschlagen wurde, ein so genanntes Schütteltrauma mit Abrissen der Brückenvenen zugefügt hat. Die Beweggründe seines Verhaltens konnte die Kammer nicht feststellen. Das schwerstgeschädigte Kleinkind liegt nach den Feststellungen der Kammer seither im Koma, bedarf der künstlichen Ernährung, muss auch zeitweise beatmet werden und zeigt keine Reaktionen. Die zugefügten Schäden sind irreparabel.

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