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Urteil wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in Waldgebiet südlich von Freiburg
Datum: 05.04.2017
Kurzbeschreibung: Die Jugendkammer des Landgericht Freiburg verhängt mit Urteil vom 04.04.2017 eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat für den 22 Jahre alten Angeklagten, sowie eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neuen Monaten für die zur Tatzeit 18 Jahre alte Mitangeklagte.
Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat gestern in einer am 27. März 2017 begonnen und drei Tage dauernden Hauptverhandlung einen 22 Jahre alten Angeklagten des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden und deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt. Eine zur Tatzeit 18 Jahre alte Mitangeklagte wurde wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vom Vorwurf des tatmehrheitlichen versuchten Mordes durch Unterlassen wurden beide Angeklagten freigesprochen. Überdies wurde die Unterbringung beider Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§64 StGB) mit der Maßgabe angeordnet, dass vor dem Antritt dieser Behandlungen ein Teil der Strafen vorweg vollzogen werden.
Die Angeklagten hatten sich über eine Internetplattform mit einem 49 Jahre alten, ihnen unbekannten Mann zum Schein für sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt verabredet und waren mit diesem auf dessen Wunsch in ein Waldgebiet südlich von Freiburg gefahren. Zwischen den Angeklagten war abgesprochen, den Mann unter Vorspiegelung von sexuellen Handlungen zu fesseln und ihm eine Augenbinde anzulegen, um sich dann mit seinem Geld zu entfernen. Sofern dies scheitern sollte, war geplant, den Mann durch Drohungen, allenfalls leichte Schläge einzuschüchtern, um mit der Tatbeute fliehen zu können. Nach der gegen 17:30 Uhr erfolgten Übergabe des verabredeten Geldbetrages von 220,-- € hat die Frau dann zum Schein begonnen, die verabredeten sexuellen Handlungen vorzunehmen. Ohne vorherige Absprache mit seiner Mittäterin schlug der 22-jährige - aus nicht näher zu klärenden Umständen - dem Mann mit einem Stein von hinten auf den Hinterkopf, um hierdurch die Flucht mit dem Geld zu ermöglichen. Als der Geschädigte entgegen der Erwartung des Angeklagten nicht zu Boden ging, schlug der 22-jährige mit der Faust noch mehrfach auf den ein, bis dieser letztlich zu Boden ging. Dem am Boden Liegenden trat der Angeklagte noch gegen den Kopf. Unter Mitnahme der Hose des Opfers, in der sich unter anderem noch ein Geldbetrag von 350,-- € und ein Mobiltelefon der Marke iPhone befanden, ergriffen beide Angeklagten anschließend die Flucht unter Zurücklassung des regungs- und bewusstlos und nur mit einem T-Shirt und einer Unterhose bekleidet auf dem Boden liegenden Opfers. Dabei fuhr der Angeklagte gegen 18:00 Uhr mit dem Fahrzeug des Opfers davon, obwohl er wusste, dass er keine Fahrerlaubnis hatte. Aus dem Fahrzeug nahmen die Angeklagten noch ein weiteres iPhone mit. Beide Telefone wurden von den Angeklagten noch am gleichen Abend auf dem Stühlinger Kirchplatz verkauft.
Der Geschädigte erlangte sein Bewusstsein zurück und wurde gegen 18:30 Uhr von einem Jagdpächter orientierungslos im Wald aufgefunden und in das Universitätsklinikum Freiburg gebracht. Er erlitt durch die Schläge und Tritte eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Hinterkopf, einen Nasenbeinbruch, eine dislozierte (verschobene, verlagerte) Kieferfraktur, die operativ gerichtet werden musste und einen mehrere Tage dauernden Krankenhausaufenthalt, schmerzhafte Nachbehandlungen und einen einmonatige Krankschreiburg nach sich zog, eine offene Wunde an der Lippe sowie diverse Hämatome am Kopf.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.