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Urteil im Verfahren wegen des Vorwurfs der mehrfachen Vergewaltigung beim „Hans-Bunte-Areal“ im Freiburger Industriegebiet in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 rechtskräftig (6 KLs 181 Js 35640/18 jug.)

Datum: 25.06.2021

Kurzbeschreibung: Der Bundesgerichtshof hat im oben erwähnten Verfahren die Revisionen von fünf Angeklagten verworfen. Das Urteil vom 23. Juli 2020 ist damit insge­samt rechtskräftig.

Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 hat der Bundesgerichtshof die Revisionen von fünf Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. Juli 2020 verworfen (1 StR 81/21). Lediglich bei einem Angeklagten, der von der Kammer wegen Vergewaltigung und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden war, gebildet aus Einzelstrafen von 4 Jahren und 2 Monaten für die Sexualstraftat und 60 Tagessätzen zu je 10, -- € für das Betäubungsmitteldelikt, hat der Bundesgerichtshof die Tagessatzhöhe der Einzelgeldstrafe auf 1, -- € reduziert.

Die übrigen sechs Angeklagten hatten entweder keine Revision eingelegt oder die Revisionen zurückgenommen.

Das Urteil vom 23. Juli 2020 ist damit bei allen Angeklagten rechtskräftig (vgl. insoweit die Pressemitteilungen des Landgerichts Freiburg vom 24. Juli 2020 und vom 02. März 2021).

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