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Urteil im Verfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung in der JVA Freiburg

Datum: 29.04.2021

Kurzbeschreibung: Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg verurteilt zwei Sicherungsver­wahrte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten (1 Ks 254 Js 10129/20 AK 7/20).

Die 1. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Freiburg hat mit Urteil vom 27. April 2021 zwei 37 Jahre alte Angeklagte, die zur Tatzeit als Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Freiburg untergebracht waren, der gefährlichen Körperverletzung bzw. der gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden und von dem gravierenderen Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Das Schwurgericht sah es nach der fünftägigen Hauptverhandlung als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten sich spätestens am 25. März 2020 dazu entschlossen hatten, einen anderen Sicherungsverwahrten körperlich zu attackieren, um hierdurch zu erreichen, dass sie aus Freiburg wegverlegt werden. Am darauffolgenden Tag setzten die Angeklagten nach der Überzeugung des Gerichts ihren Plan um, betraten das Zimmer des anderen Sicherungsverwahrten durch die offene Türe und zogen diese von innen zu. Sie sprachen den Mann, der ihnen den Rücken zuwandte, an und schlugen ihn gezielt unter anderem mit den Fäusten auf den Kopf, nachdem er sich umgedreht hatte. Der Mann fiel auf sein Bett, woraufhin ihm einer der Täter mit festen Schuhen mit Profilsohlen zweimal - ebenfalls gezielt - gegen den Kopf trat, was der Mittäter auch billigte. Erst als alarmierte Justizvollzugsbeamte die Tür öffneten und das Zimmer betraten, ließen die beiden Angeklagten von ihrem Opfer ab, das infolge des Angriffs mindestens eine Woche anhaltende Kopf- und Nackenschmerzen sowie rote Striemen und Prellungen im Kopfbereich erlitt.

Ohne dass dies zuvor zwischen den beiden Angeklagten abgesprochen worden war, betrat einer der Angeklagten das Nachbarzimmer eines vierten Sicherungsverwahrten, der ihrem Opfer vergeblich zu Hilfe kommen wollte, und versetzte diesem gezielt und in Verletzungsabsicht mindestens zwei wuchtige Faustschläge ins Gesicht. Auch dieser Angriff wurde durch Vollzugsbeamte beendet. Dieser angegriffene Sicherungsverwahrte erlitt eine blutende Verletzung im Bereich eines Ohres, eine Schwellung an der Stirn und eine Prellung am Rücken. Er leidet seit dem Übergriff an einem Tinnitus.

Nach Durchführung der Beweisaufnahme konnten die Richter des Schwurgerichts keine Überzeugung von der Schuld der Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Mordes gewinnen. Ihnen war mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgeworfen worden, übereingekommen zu sein, den von ihnen am 26. März 2020 überfallenen Sicherungsverwahrten zu vergiften, indem sie Rattengift im Tiefkühlgemüse des Mitverwahrten platzierten. Tatsächlich war nach der aufgrund des tätlichen Angriffs noch am Tattag erfolgten Verlegung beider Angeklagten am 12. April 2020 ein als Giftköder analysierter Stoff in einer Tiefkühlpackung des drei Wochen zuvor überfallenen Mannes gefunden worden. Es ließ sich jedoch nicht ohne vernünftigen Zweifel feststellen, dass die beiden Angeklagten das Gift im Tiefkühlgemüse platziert hatten. Deswegen hat die Schwurgerichtskammer die Angeklagten von diesem Vorwurf nach dem Grundsatz „In dubio pro reo‘“ (Im Zweifel für den Angeklagten) freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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