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Urteil im Verfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch einen ehemaligen Leiter der Pfadfinder

Datum: 19.02.2020

Kurzbeschreibung: In dem Verfahren 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19 wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet und der Angeklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat als Jugendkammer in dem oben erwähnten Verfahren mit Urteil von heute einen 42 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfrei­heitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und der Angeklagte darüber hinaus auf Antrag von zwei Nebenklägern im so genannten Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000, -- € bzw. 8.000, -- € verurteilt. Diese Ansprüche hatte der Angeklagte in der Verhandlung anerkannt.

 

Die Kammer kam aufgrund am 20. Januar 2020 begonnenen und insgesamt sieben Tage dau­ernden Hauptverhandlung zu der Überzeugung, dass der Angeklagte, der sich im vorliegenden Verfahren seit 22.02.2019 in Untersuchungshaft befindet, in der Zeit von Frühjahr 2011 bis Sommer 2018 - teilweise als Leiter einer Pfadfindergruppe - vier, zu den jeweiligen Tatzeiten unter 14 (neun bis 13) Jahre alte Jungen sexuell missbraucht hat.

 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. mit deren Zustimmung wurde von der Verfolgung wei­terer mutmaßlicher Taten im Hinblick auf die verbleibenden Vorwürfe abgesehen.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten angestrebt und darüber hinaus die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung für erforderlich gehalten. Diesem Antrag haben sich die Nebenkläger angeschlossen. Seitens des Verteidigers war die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt und die Entscheidung über die etwaige Anordnung der Sicherungsverwahrung in das Ermessen des Gerichts gestellt worden.

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