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Urteil im Verfahren wegen des Verdachts des Mordes ist rechtskräftig (Tötungsdelikt Haid)

Datum: 27.03.2020

Kurzbeschreibung: Es wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

Am 18. März 2020 wurde der Angeklagte im oben erwähnten Verfahren wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil der 1. Großen Strafkammer, des Schwurgerichts des Landgerichts Freiburg, wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

 

Das Urteil ist damit rechtskräftig (1 Ks 200 Js 24616/19 AK 2/20). 

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