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Urteil der 6. Großen Strafkammer (Jugendkammer) im Verfahren wegen strafbarer sexueller Handlungen eines ehemaligen Polizeischülers

Datum: 13.04.2021

Kurzbeschreibung: Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verurteilte heute einen in­zwischen 20,5 Jahre alten Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und Nötigung nach Jugendrecht.

Die 6. Strafkammer – Große Jugendkammer – hat nach zweitägiger Hauptverhandlung heute gegen einen ehemaligen Polizeischüler unter Anwendung von Jugendstrafrecht wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und Nötigung eine Geldauflage von 1.500, -- € zugunsten der ehemaligen Freundin des Angeklagten verhängt. Zudem muss der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils drei Beratungsgespräche bei „Pro Familia“ absolvieren (6 KLs 161 Js 15114/19 AK 27/19).

Die Jugendkammer ist nach zwei Tage dauernder Hauptverhandlung zur Überzeugung gelangt, dass der zu den Tatzeiten 18 Jahre alte Angeklagte in zwei Fällen sexuelle Handlungen gegen den Willen seiner ein Jahr jüngeren damaligen Freundin begangen und sich etwa ein halbes Jahr vorher der Nötigung einer damals 16 Jahre alten jungen Frau auf dem Campus der Polizeischule in Lahr schuldig gemacht hat. Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Sinne der Verurteilung eingeräumt. Die Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe lagen nicht vor (§ 17 JGG). Dem Urteil liegt eine Verständigung (§ 257c StPO) zugrunde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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