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Urteil der 15. Großen Strafkammer (Jugendkammer) im Verfahren wegen Bestechlichkeit und Handels mit Betäubungsmitteln in der Justizvollzugsanstalt Freiburg rechtskräftig

Datum: 29.04.2021

Kurzbeschreibung: Das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg vom 09. April 2021 im Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in der JVA Freiburg ist rechtskräftig (15 KLs 620 Js 33188/19 AK 3/20).

In dem Verfahren der Jugendkammer, in dem - wie unserer Pressemitteilung vom 09. April 2021 zu entnehmen ist - eine Angeklagte wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und ein Angeklagter unter anderem wegen Bestechung, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg zu Haftstrafen verurteilt worden waren, einem Heranwachsenden eine Geldauflage erteilt und ein weiterer Angeklagter freigesprochen wurde, sind keine Rechtsmittel eingelegt worden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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