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Terminierung von zwei Schwurgerichtsverfahren des Landgerichtes Freiburg

Datum: 07.04.2021

Kurzbeschreibung:  Schwurgericht des Landgerichts Freiburg verhandelt ab dem 13. April 2021 gegen zwei Sicherungsverwahrte wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes, der gefährli­chen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung. Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg wird die erneute Hauptverhandlung im Fall we­gen der Ermordung einer jungen Frau in Endingen Anfang November 2016 nun am 21. und 22. Juni 2021 durchführen.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg wird als Schwurgericht ab dem kommenden Dienstag, 13. April 2021, in einem Verfahren gegen zwei Sicherungsverwahrte wegen Vorwürfen des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung verhandeln (1 Ks 254 Js 10129/20 AK 7/20). Den zwei deutschen Staatsangehörigen, die ab November 2016 bis März 2020 in der Abteilung für Sicherungsverwahrte der Justizvollzugsanstalt Freiburg untergebracht waren, wird durch die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 02. Oktober 2020 zur Last gelegt, unter anderem versucht zu haben, einen dritten Sicherungsverwahrten mit Rattengift zu töten. Für die Verhandlung sind insgesamt sechs Sitzungstage vorgesehen, wobei die Termine jeweils um 08:30 Uhr beginnen werden. Das Schwurgericht beabsichtigt, insgesamt zehn Zeugen zu vernehmen und einen psychiatrischen Sachverständigen anzuhören. Zwei weitere Sicherungsverwahrte - die mutmaßlichen Geschädigten des Verfahrens - sind als Nebenkläger beteiligt und werden durch eine Rechtsanwältin und einen Rechtsanwalt vertreten.

Nach dem Beginn am kommenden Dienstag sind noch folgende weitere Verhandlungstage bestimmt:

Mittwoch, 14. April 2021,
Dienstag, 20. April 2021,
Mittwoch, 21. April 2021,
Dienstag, 27. April 2021 und
Mittwoch, 28. April 2021.

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Freiburg vom 22. Dezember 2017 (1 Ks 300 Js 17151/17 AK 8/17) wegen des Anfang November 2016 begangenen Mordes an einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl auf die Revision des Angeklagten überwiegend aufrechterhalten und an eine andere Kammer des Landgerichts Freiburg zur erneuten Verhandlung und Entscheidung darüber zurückverwiesen hatte, ob gegen den Angeklagten neben der rechtskräftig verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung vorbehalten werden kann, hat die hierfür nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Freiburg zuständige Jugendkammer mit den Verfahrensbeteiligten Termine abgesprochen. Demnach soll die erneute Hauptverhandlung in diesem Verfahren am Montag, den 21. Juni 2021, beginnen. Ein Urteil soll voraussichtlich am Dienstag, dem 22. Juni 2021, ergehen. Die Jugendkammer plant unter anderem, einen psychiatrischen Sachverständigen zu hören und ein zwischenzeitlich in Österreich gegen den Angeklagten ergangenes Urteil einzuführen (6 KLs 300 Js 17151/17 AK 6/19).

Etwaige Änderungen in den jeweiligen Planungen der erwähnten Verfahren werden möglichst zeitnah bekanntgegeben.



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