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Pressemitteilung zur Freilassung eines weiteren Angeklagten und zum weiteren Gang des Verfahrens
Datum: 29.02.2020
Kurzbeschreibung: Der Haftbefehl gegen einen heranwachsenden Angeklagten wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Überdies wurden durch die Jugendkammer weitere Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung abgestimmt.
Freilassung eines weiteren Angeklagten und weiterer Gang des Verfahrens wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung beim „Hans-Bunte-Areal“ im Freiburger Industriegebiet am 14. Oktober 2018
Die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat in dem oben erwähnten Verfahren bei einem der heranwachsenden Angeklagten, der sich seit dem 30. November 2018 in dieser Sache in Untersuchungshaft befunden hatte, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da nach ihrer Auffassung bei diesem Angeklagten der bestehenden Fluchtgefahr durch angeordnete Auflagen in ausreichendem Maße begegnet werden kann.
Überdies wurden durch die Jugendkammer weitere Termine für die Fortsetzung der bisher bis zum 27. März 2020 terminierten Hauptverhandlung mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt. Demnach soll das Verfahren an den nachfolgend aufgeführten weiteren Tagen (Beginn jeweils 09:00 Uhr) stattfinden:
39. Verhandlungstag am Dienstag, 31. März 2020,
40. Verhandlungstag am Freitag, 03 April 2020,
41. Verhandlungstag am Dienstag, 21. April 2020,
42. Verhandlungstag am Donnerstag, 30.April 2020,
43. Verhandlungstag am Dienstag, 12. Mai 2020 und
44. Verhandlungstag am Mittwoch, 13. Mai 2020.
Vorgesehen ist nach der Planung der Kammer, dass am nächsten Verhandlungstag, der am Donnerstag, 12. März 2020, terminiert ist, noch eine Zeugin gehört werden und der Sachverständige Prof. Dr. Passie sein Gutachten zu Ende erstatten soll. Anschließend und an den folgenden Sitzungstagen sind die psychiatrischen Gutachten von Dr. med. Bork und Dr. med. Winckler sowie die Berichte der Jugendgerichtshilfe vorgesehen. Danach sollen dann die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger und die letzten Worte der Angeklagten folgen. Auch diese Planung steht unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Hauptverhandlung.
