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Pressemitteilung zur Entscheidung des BGH bezüglich des Urteils vom 22.12.2017

Datum: 07.02.2019

Kurzbeschreibung: Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22.12.2017 ist nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2018 im Wesentlichen rechtskräftig.

Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22. Dezember 2017 (1 Ks 300 Js 17151/17 AK 8/17), durch das ein damals 40 Jahre alter rumänischer Staatsangehöriger wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nach einer gestern bekannt gewor­denen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2018 (4 StR 168/18) im We­sentlichen rechtskräftig. Lediglich hinsichtlich des durch das Schwurgericht auch angeordne­ten Vorbehalts der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsver­wahrung (§ 66a StGB) wurde die Entscheidung vom Dezember 2017 aufgehoben und die Sache an eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen. Lediglich in­soweit hatte die Revision des Angeklagten Erfolg, die damit im Ergebnis aber überwiegend verworfen wurde. Damit steht fest, dass eine etwaige Entlassung des Angeklagten jedenfalls nicht bereits nach Verbüßung von 15 Jahren der lebenslangen Freiheitsstrafe geprüft werden wird.

 

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Freiburg wird nun die Jugendkammer über die Frage des etwaigen Vorbehalts der Sicherungsverwahrung neu entscheiden. Ein Zeit­punkt für die erforderliche Verhandlung kann noch nicht genannt werden, weil zunächst der Eingang der Akten abgewartet werden muss.

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