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Pressemitteilung zur Aufhebung des Termins am 31.03.2020

Datum: 28.03.2020

Kurzbeschreibung: Gesetz zur Hemmung der Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen (§ 10 EGStPO) verkündet. Hauptverhandlungstermin vom 31.03.2020 aufgehoben.

Nachdem das Gesetz zur Hemmung der Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen (§ 10 EGStPO) noch gestern Abend verkündet wurde und seit heute in Kraft ist (BGBl Teil I Nr. 14), wird der Termin zur Hauptverhandlung im oben genannten Verfahren vom 31. März 2020 aufgehoben. Die Kammer wird im Laufe der nächsten Woche rechtzeitig eine Entscheidung zum weiteren Gang des Verfahrens treffen, über den zu gegebener Zeit mit einer Pressemitteilung informiert werden soll.

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