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Pressemitteilung zum weiteren Verfahrensgang vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus
Datum: 18.03.2020
Kurzbeschreibung: Die Verhandlungstermine am 26., 27. März und vom 3. April 2020 wurden aufgehoben.
Der Vorsitzende der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat in dem oben erwähnten Verfahren angesichts der aktuellen Entwicklung und der weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben die Verhandlungstermine vom 26., 27. März 2020 und vom 03. April 2020 aufgehoben. Der Termin vom 31. März 2020 bleibt derzeit als fristwahrender Kurztermin bestehen, dies gilt auch für die weiteren danach festgelegten Termine (Dienstag, 21. April 2020, Donnerstag, 30. April 2020, Dienstag, 12. Mai 2020 und Mittwoch, 13. Mai 2020.), da sich derzeit nicht abschätzen lässt, wie sich die Situation entwickelt. Sollte das vom Bundesjustizministerium beabsichtigte Gesetzesvorhaben realisiert werden und in Kraft treten, mit der die Unterbrechung einer Hauptverhandlung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen für maximal drei Monate und zehn Tage ermöglicht werden soll, wird auch der Termin vom 31. März 2020 aufgehoben werden.
Über die weitere Entwicklung soll zu gegebener Zeit durch die Pressestelle des Landgerichts Freiburg informiert werden.
