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Pressemitteilung zum Verfahren wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung beim "Hans-Bunte-Areal" im Freiburger Industriegebiet am 14. Oktober 2018
Datum: 11.04.2019
Kurzbeschreibung: Bei der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die die mutmaßliche Vergewaltigung bei einem Freiburger Club betreffen.
Bei der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die die mutmaßliche Vergewaltigung bei einem Freiburger Club betreffen.
In dem einem Verfahren sind acht Angeschuldigte hauptsächlich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung im Oktober 2018 in der Nähe des oben erwähnten Areals angeklagt. In dem anderen Verfahren sind insgesamt drei Angeschuldigte angeklagt, zwei davon ebenfalls wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung bei diesem Areal und wegen weiterer Delikte, insbesondere einer weiteren, am 12. September 2017 mutmaßlich zusammen mit dem dritten Angeschuldigten begangenen Vergewaltigung. Da bezüglich des Vorwurfs der mutmaßlichen Vergewaltigung vom Oktober 2018 bei der genannten Örtlichkeit eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen sein wird - die Anklage hat ca. 50 Zeugen und fünf Sachverständige benannt -, beabsichtigt die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg diesbezüglich nur eine Beweisaufnahme gegen die - derzeit zehn - Angeschuldigten durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen dann die beiden Verfahren - soweit der Komplex der mutmaßlichen Vergewaltigung im Oktober 2018 betroffen ist - zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden.
Wegen der weiteren Taten des Verfahrens mit den drei Angeschuldigten, insbesondere der mutmaßlichen Vergewaltigung am 12. September 2017, soll dann noch ein gesondertes Verfahren gegen diese drei Angeschuldigte durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund wurden durch die Jugendkammer – vorbehaltlich der Zulassung der Anklagen und der Eröffnung der Hauptverfahren – im Verfahrenskomplex des Vergewaltigungsvorwurfs vom Oktober 2018 Termine zur Hauptverhandlung mit den Verfahrensbeteiligten verbindlich abgesprochen. Diese abgestimmte Planung sieht vor, dass eine etwaige Hauptverhandlung am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, beginnen könnte. Bis zum 09. August 2019 soll die Verhandlung dann noch an weiteren neun Tagen und danach Anfang September 2019 fortgesetzt werden. Derzeit werden weitere Verhandlungstage im Zeitraum September bis voraussichtlich Dezember 2019 mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt.
Diese derzeitige Planung der Jugendkammer steht natürlich auch unter dem Vorbehalt der etwaigen weiteren Entwicklung in diesem Verfahrenskomplex, insbesondere, da nach den bisher vorliegenden Informationen weitere Tatverdächtige festgenommen wurden.
Derzeit sind die Akten an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Durchführung der anstehenden besonderen Haftprüfung gemäß den §§ 121, 122 StPO versandt
Sobald eine Entscheidung über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung der Hauptverfahren getroffen ist, wird hierüber mit einer Pressemitteilung informiert, in der voraussichtlich neben der vorläufigen Verhandlungsplanung auch auf die Möglichkeiten für den Zugang der Medien hingewiesen werden soll. Weitere Einzelheiten stehen derzeit noch nicht fest.
