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Pressemitteilung zum Verfahren wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung beim "Hans-Bunte-Areal" im Freiburger Industriegebiet am 14. Oktober 2018

Datum: 11.04.2019

Kurzbeschreibung: Bei der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die die mutmaßliche Vergewaltigung bei einem Freiburger Club betreffen.

Bei der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg sind derzeit zwei Verfahren anhän­gig, die die mutmaßliche Vergewaltigung bei einem Freiburger Club betreffen. 

 

In dem einem Verfahren sind acht Angeschuldigte hauptsächlich wegen des Vorwurfs der Ver­gewal­tigung im Oktober 2018 in der Nähe des oben erwähnten Areals ange­klagt. In dem an­deren Verfahren sind insgesamt drei Angeschuldigte angeklagt, zwei davon ebenfalls wegen des Vorwurfs der Verge­waltigung bei diesem Areal und wegen weiterer Delikte, insbesondere einer weiteren, am 12. September 2017 mutmaßlich zusammen mit dem dritten Angeschul­digten begangenen Vergewaltigung. Da bezüg­lich des Vorwurfs der mutmaß­lichen Vergewal­tigung vom Oktober 2018 bei der genannten Örtlichkeit eine umfangreiche Beweis­aufnahme durchzuführen sein wird - die Anklage hat ca. 50 Zeu­gen und fünf Sachver­ständige benannt -, beabsichtigt die Jugendkammer des Land­gerichts Freiburg dies­bezüglich nur eine Beweis­aufnahme gegen die - derzeit zehn - Angeschuldigten durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen dann die beiden Verfahren - soweit der Komplex der mutmaßlichen Vergewaltigung im Okto­ber 2018 betroffen ist - zur ge­meinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden.

 

Wegen der weiteren Ta­ten des Verfahrens mit den drei Angeschuldigten, insbeson­dere der mutmaßlichen Vergewaltigung am 12. September 2017, soll dann noch ein gesondertes Ver­fahren gegen diese drei Angeschuldigte durchgeführt werden.  

 

Vor diesem Hintergrund wurden durch die Jugendkammer – vorbehaltlich der Zulas­sung der Anklagen und der Er­öffnung der Hauptverfahren – im Verfahrens­komplex des Vergewalti­gungsvorwurfs vom Oktober 2018 Termine zur Haupt­verhandlung mit den Verfah­rensbeteilig­ten ver­bindlich abgesprochen. Diese abgestimmte Pla­nung sieht vor, dass eine etwa­ige Hauptverhandlung am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, begin­nen könnte. Bis zum 09. August 2019 soll die Verhandlung dann noch an weiteren neun Tagen und danach Anfang September 2019 fortgesetzt werden. Derzeit werden wei­tere Verhandlungs­tage im Zeitraum September bis voraussichtlich Dezember 2019 mit den Verfahrens­beteiligten abge­stimmt.

 

Diese derzeitige Planung der Jugendkammer steht natürlich auch unter dem Vorbehalt der etwaigen weiteren Entwicklung in diesem Verfahrenskomplex, insbesondere, da nach den bis­her vorliegenden Informationen weitere Tatverdächtige festgenommen wurden.

 

Derzeit sind die Akten an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Durchführung der an­stehenden besonderen Haftprüfung gemäß den §§ 121, 122 StPO versandt 

 

Sobald eine Entscheidung über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung der Hauptver­fahren getroffen ist, wird hierüber mit einer Pressemitteilung informiert, in der voraussichtlich neben der vorläufigen Verhandlungsplanung auch auf die Möglichkeiten für den Zugang der Me­dien hingewiesen werden soll. Weitere Einzelheiten stehen der­zeit noch nicht fest.

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