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Pressemitteilung zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Datum: 11.08.2017

Kurzbeschreibung: Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird bekanntgeben

Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Huseen K. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle Personen, deren Gesuch innerhalb der Akkreditierungsfrist eingegangen ist, wurden akkredi­tiert. Jedes akkreditierte Medium erhält jeweils einen Sitzplatz, der mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzt werden kann. Die Sitzplätze werden am jeweiligen Sitzungstag in der Reihenfolge des Eintreffens im Sitzungssaal vergeben. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene Sitzplätze sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 7 Sitz­plätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Sitzungssaal.

Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Ausweise für die Fotografen und die Kamerateams (Poolführer)) können ab 15. August 2017, jeweils dienstags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, am 05. September 2017 bereits ab 08.30 Uhr, an der Infothek des Landgerichts Freiburg, Salzstraße 17, 79098 Frei­burg unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Bevollmächtigte Personen müssen sich durch eine entsprechende schriftliche Vollmacht der akkreditierten Person bzw. des Medienorgans legitimieren.

Film-, Ton - und Bildaufnahmen:

Von den akkreditierten Hörfunk- und Fernsehvertretern wird die Poolführerschaft für Auf­nahmen im Sitzungssaal für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Südwestdeut­schen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von Zone Sieben/RTL übernommen.

Von den sonstigen für Film-, Ton- und Bildaufnahmen akkreditierten Medienorganen (dpa, Schwarzwälder Bote, AFP, Bild sowie ein freier Fotograf) erhalten alle Zutritt zum Sitzungs­saal für jeweils einen Fotografen. Auch für diese ist im Sitzungssaal jeweils ein Sitzplatz re­serviert.

Für etwaige Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude außerhalb des Sitzungs­saals sowie außerhalb des Sicherheitsbereichs ist eine gesonderte Erlaubnis des Präsiden­ten des Landgerichts Freiburg Neff oder dessen Vertreterin, Frau Vizepräsidentin des Land­gerichts Wahle, einzuholen.

Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Am 11. August 2017 ist eine Verfügung mit ergänzenden sitzungspolizeilichen Anordnungen der Vorsitzenden ergangen. Ferner wurden weitere Fortsetzungstermine (22. und 28. November und 08. Dezember 2017) bestimmt und aufgrund der  Verhinderung einzelner Zeugen das vorgesehene Beweisprogramm der Kammer geändert. Demnach sollen nun­mehr vom 2. bis 7. Verhandlungstag die Zeugen gehört werden, die mit dem Angeklagten im Vorfeld oder nach der Tat Kontakt hatten. Die Vernehmung der Sachverständigen, die sich mit der Altersbestimmung des Angeklagten befasst haben, ist nunmehr für den 10. Ver­handlungstag (07. November 2017) vorgesehen. Am Vormittag des 6., am Nachmittag des 7. sowie am 8. Verhandlungstag sind die Vernehmungen von 13 Polizeibeamten zu den von ihnen durchgeführten Ermittlungshandlungen geplant. Für den 9. und 11. Verhandlungstag sind weiterhin die Vernehmungen verschiedener Sachverständiger vorgesehen.

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