Suchfunktion

Pressemitteilung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist laufender Strafverfahren wegen der Auswirkung des SARS-CoV-2-Virus

Datum: 01.04.2020

Kurzbeschreibung: Die ab dem 31.03.2020 laufende Unterbrechungsfrist ist zunächst bis zum 31.05.2020 gehemmt.

Mit einem Beschluss von gestern wurde durch die 6. Große Strafkammer – Jugendkammer -des Landgerichts Freiburg die seit Samstag, 28. März 2020, geltende Regelung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist in laufenden Strafverfahren wegen der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus angewendet und festgestellt, dass die ab dem 31. März 2020 laufende Unterbrechungsfrist zunächst bis zum 31. Mai 2020 gehemmt ist. Hintergrund der Entscheidung sind die Auswirkungen der aufgrund der so genannten „Corona-Pandemie“ angeordneten Maßnahmen und der Schutz vor potentiellen Gefährdungen von am Verfahren beteiligten Personen. Angesichts der Vielzahl von Verfahrensbeteiligten, unter denen sich auch Angehörige von Risikogruppen befinden, gelangte die Jugendkammer zu der Überzeugung, dass die Durchführung der Hauptverhandlung unter den gegebenen Umständen derzeit nicht möglich ist. Auch unter Berücksichtigung des besonderen Beschleunigungsgebots in Haftsachen und der Dauer des Verfahrens sowie der bisherigen Haftzeiten eines Teils der Angeklagten ist nach Auffassung der Kammer dem Schutz der Gesundheit der Verfahrensbeteiligten der Vorrang zu gewähren.


Die bisher bestimmten weiteren Sitzungstage (21. und 30. April 2020 sowie 12. und 13. Mai 2020.), die alle noch vor Ablauf der im Beschluss genannten Frist liegen und über die bereits informiert wurde, bleiben vorerst bestehen, damit für den wenig wahrscheinlichen Fall einer deutlichen Verbesserung der Situation die Hauptverhandlung möglichst zeitnah fortgesetzt werden kann.


Die Jugendkammer wird mit den Verfahrensbeteiligten weitere Verhandlungstage absprechen, über die dann zu gegebener Zeit informiert werden soll.

Fußleiste