Suchfunktion

Laufende Hauptverhandlungen der Jugendkammer wegen der Auswirkungen der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen unterbrochen

Datum: 17.12.2020

Kurzbeschreibung: Aufgrund der seit Samstag, 28. März 2020 geltenden Regelung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist in laufenden Strafverfahren wegen der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus wurden Termine von zwei derzeit laufenden Hauptverhandlungen der Ju­gendkammer des Landgericht Freiburg aufgehoben.

Mit Beschluss vom jeweils 16. Dezember 2020 hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg in Anwendung der seit Samstag, 28. März 2020, geltenden Regelung über die Hem­mung der Unterbrechungsfrist in laufenden Strafverfahren wegen der Auswirkungen des SARS-CoV-2-Virus in zwei Strafverfahren anstehende Termine aufgehoben und festgestellt, dass der Lauf der in § 229 Abs. 1 StPO genannten Un­terbrechungsfrist für Hauptverhandlun­gen in beiden Verfahren ab dem 16. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2021 gehemmt ist.

 

In einem Verfahren, in welchem dem Angeklagten der Vorwurf des schweren sexuellen Miss­brauchs von Kindern gemacht wird, wurden die ursprünglich für den 17. Dezember 2020 und 07. Januar 2021 vorgesehenen Sitzungstage in dieser bereits seit dem 30. November 2020 andauernden Hauptverhandlung aufgehoben. Zuletzt war in dieser Sache am 08. Dezember 2020 verhandelt worden (6 KLs 160 Js 38211/19 AK 10/20). 

 

Den drei Angeklagten des zweiten Verfahrens wird unter anderem schwerer Banden­diebstahl und Wohungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen, wobei der Anklage insoweit insgesamt 44 Ta­ten zugrunde liegen. Diese Verhandlung begann am 02. Oktober 2020; wegen mehrfachen Verdachts auf das Vorliegen einer Coronainfektion bei Ver­fahrensbeteiligten mussten in dieser Sache bereits zwei Termine – der 21. Oktober 2020 und der 05. November 2020 – ausfallen, an zwei weiteren Tagen konnte wegen Erkrankung einer Schöffin nicht verhandelt werden. Die Jugendkammer hat nun die Verhandlungstermine vom 18. Dezember 2020 und 08. Januar 2021 vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung mit dem seit gestern geltenden erneuten „harten Lockdown“ aufgehoben (6 KLs 92 Js 1756/19 AK 9/20). 

 

Über den weiteren Gang der Verfahren wird zu gegebener Zeit entschieden und informiert werden.

Fußleiste