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Eröffnung des Hauptverfahrens und Terminierung im Verfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch einen ehemaligen Leiter der Pfadfinder
Datum: 29.11.2019
Kurzbeschreibung: Die 15. Große Strafkammer hat in dem Verfahren 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19 die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Es wurden Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.
Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat als Jugendkammer in dem oben erwähnten Verfahren mit Beschluss vom 19. November 2019 die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 18. Juli 2019 gegen einen ehemaligen Leiter der Pfadfinder nur teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termine zur Hauptverhandlung wurden bestimmt auf:
Montag, 20. Januar 2020,
Mittwoch, 22. Januar 2020,
Montag, 03. Februar 2020,
Mittwoch, 05. Februar 2020,
Montag, 10. Februar 2020,
Dienstag, 11. Februar 2020 und
Dienstag, 18. Februar 2020.
Die Verhandlungen beginnen jeweils um 09:00 Uhr.
Die Jugendkammer des Landgerichts hat in der oben erwähnten, rechtskräftigen Entscheidung die Eröffnung des Hauptverfahrens
aus tatsächlichen Gründen in 346 angeklagten Fällen ab-gelehnt und hinsichtlich einer Vielzahl weiterer Vorwürfe das
Hauptverfahren lediglich unter Reduzierung der Anzahl und der Zeiträume sowie Klarstellung der Vorwürfe zugelassen. Die
Staatsanwaltschaft hat gegen den Angeklagten insgesamt 676 Vorwürfe erhoben, die Jugendkammer davon letztlich nur 330 Taten –
teilweise, wie erwähnt, klargestellt und modifiziert – zur Verhandlung zugelassen. Die Übergriffe gegenüber insgesamt
vier Kindern sollen in der Zeit von 01. Januar 2010 bis August 2018 erfolgt sein.
