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Eröffnung der Hauptverhandlung im Verfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. gegen einen 58 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen
Datum: 11.04.2019
Kurzbeschreibung: Im Verfahren 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19 hat die 3. Große Strafkammer die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.
Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat in dem oben erwähnten Strafverfahren die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt. In der nun zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 14. Februar 2019 wird dem 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten unter anderem vorgeworfen, jedenfalls ab Februar 2013 mit einem zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre alten Mädchen in Freiburg sexuelle Kontakte bis zum Geschlechtsverkehr unterhalten zu haben. Im Mai 2013 soll der Mann dann mit dem Mädchen aufgrund eines gemeinsamen Plans Deutschland verlassen haben. Mit einem Auto sollen beide dabei über Nord- und Ostdeutschland nach Polen gefahren sein, wo sie sich in der Folge etwa bis Juni/Juli 2013 aufgehalten haben sollen. Anschließend seien sie mit Fahrrädern und Campingausrüstung durch Europa gereist – so über die Slowakei nach Ungarn, Slowenien und schließlich Italien, wo sie zuletzt ab dem Spätherbst 2013 auf Sizilien an verschiedenen Orten gelebt haben sollen. In der gesamten Zeit soll es in einer Vielzahl von Fällen auch zum Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein. Ab dem 15. Lebensjahr des Mädchens soll es zu keinem sexuellen Kontakten des Angeklagten mehr mit dem Mädchen gekommen sein, das nach ihrem 18. Geburtstag im vergangenen August zu ihrer Familie nach Freiburg zurückgekehrt sei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 14. Februar 2019 die Entziehung Minderjähriger, sexuellen Missbrauch von Kindern, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zur Last und erwägt dabei auch die etwaige Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit dem 21. September 2018 in Untersuchungshaft. Nach seiner Festnahme in Italien aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Freiburg vom 13. Mai 2013 wurde gegen ihn am 06. September 2018 Auslieferungshaft angeordnet und in Italien bis zu seiner Überstellung an die deutschen Behörden am 21. September 2018 vollzogen.
Es ist nach der derzeitigen Planung der 3. Großen Strafkammer die Vernehmung von insgesamt 15 Zeugen vorgesehen, darunter fünf Polizeibeamte und ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Zudem soll in dem Verfahren, in dem zwei von einer Rechtsanwältin und einem Rechtsanwalt vertretene Nebenklägerinnen auftreten - das noch 18 Jahre alte Mädchen und deren Mutter -, ein psychiatrischer Sachverständiger gehört werden, der sich unter anderem zu den materiellen Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung aus medizinisch-psychiatrischer Sicht äußern soll.
Die Hauptverhandlung wird an folgenden Tagen – jeweils ab 09:00 Uhr – stattfinden:
Mittwoch, 08. Mai 2019,
Montag, 13. Mai 2019,
Freitag, 17. Mai 2019,
Donnerstag, 23. Mai 2019,
Montag, 24. Juni 2019,
Dienstag, 25. Juni 2019 und
Freitag, 28. Juni 2019.
Über etwaige Regelungen des Zugangs der Medien zu den Sitzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einer weiteren Pressemitteilung informiert werden.
Pressestelle des Landgerichts Freiburg