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Eröffnung der Hauptverhandlung im Verfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. gegen einen 58 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen

Datum: 11.04.2019

Kurzbeschreibung: Im Verfahren 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19 hat die 3. Große Strafkammer die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg hat in dem oben erwähnten Strafverfah­ren die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt. In der nun zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 14. Februar 2019 wird dem 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten unter anderem vorgeworfen, jedenfalls ab Februar 2013 mit einem zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre alten Mädchen in Freiburg sexuelle Kontakte bis zum Geschlechts­verkehr unterhalten zu ha­ben. Im Mai 2013 soll der Mann dann mit dem Mädchen aufgrund eines gemeinsamen Plans Deutsch­land verlassen haben. Mit einem Auto sollen beide dabei über Nord- und Ostdeutsch­land nach Polen gefahren sein, wo sie sich in der Folge etwa bis Juni/Juli 2013 aufgehalten haben sollen. Anschließend seien sie mit Fahrrädern und Campingausrüstung durch Europa gereist – so über die Slowakei nach Un­garn, Slowenien und schließlich Italien, wo sie zuletzt ab dem Spätherbst 2013 auf Si­zilien an verschiedenen Orten gelebt haben sollen. In der ge­samten Zeit soll es in einer Vielzahl von Fällen auch zum Geschlechtsverkehr zwischen beiden ge­kommen sein. Ab dem 15. Lebens­jahr des Mädchens soll es zu keinem sexuellen Kontak­ten des Ange­klagten mehr mit dem Mädchen gekommen sein, das nach ihrem 18. Geburtstag im vergange­nen August zu ihrer Familie nach Freiburg zurückgekehrt sei. Die Staatsanwalt­schaft legt dem Angeklag­ten in ihrer Anklageschrift vom 14. Februar 2019 die Entziehung Min­derjäh­riger, sexuellen Missbrauch von Kindern, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuellen Miss­brauch von Schutzbefohlenen zur Last und erwägt dabei auch die etwaige Un­terbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung. Der An­ge­klagte befindet sich in dieser Sache seit dem 21. Sep­tember 2018 in Untersuchungshaft. Nach seiner Festnahme in Italien aufgrund eines Haftbe­fehls des Amtsgerichts Freiburg vom 13. Mai 2013 wurde ge­gen ihn am 06. September 2018 Auslieferungshaft angeordnet und in Italien bis zu seiner Über­stellung an die deutschen Be­hörden am 21. September 2018 vollzo­gen.

 

Es ist nach der derzeitigen Planung der 3. Großen Strafkammer die Vernehmung von insge­samt 15 Zeugen vorgesehen, darunter fünf Polizeibeamte und ein Mitarbeiter des Jugendam­tes. Zudem soll in dem Verfahren, in dem zwei von einer Rechtsanwältin und einem Rechts­anwalt vertretene Nebenkläge­rinnen auftreten - das noch 18 Jahre alte Mädchen und deren Mutter -, ein psychiatrischer Sachverständiger gehört werden, der sich unter anderem zu den materiellen Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungs­verwah­rung aus medizinisch-psychiatrischer Sicht äußern soll.

 

Die Hauptverhandlung wird an folgenden Tagen – jeweils ab 09:00 Uhr – stattfinden:

 

Mittwoch, 08. Mai 2019,

Montag, 13. Mai 2019,

Freitag, 17. Mai 2019,

Donnerstag, 23. Mai 2019,

Montag, 24. Juni 2019,

Dienstag, 25. Juni 2019 und

Freitag, 28. Juni 2019.

 

Über etwaige Regelungen des Zugangs der Medien zu den Sitzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einer weiteren Pressemitteilung informiert werden.

 

Pressestelle des Landgerichts Freiburg

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