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Entscheidung der Jugendkammer wegen sexueller Übergriffe gegenüber einer widerstandsunfähigen 13-jährigen am Ochsenspielplatz
Datum: 31.03.2017
Kurzbeschreibung: Jugendstrafen für die drei jugendlichen Angeklagten.
Im Fall der am 30. September 2016 am Ochsenspielplatz in Freiburg begangenen Sexualstraftat zum Nachteil einer 13-jährigen hat die Jugendkammer am 21. März 2017 alle drei jugendlichen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu Jugendstrafen verurteilt. Ein in Untersuchungshaft befindlicher Angeklagter wurde wegen dieser Tat und einer am 17. September 2016 gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 17-jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr und acht Monaten bzw. einem Jahr verurteilt, wobei der zur höheren Jugendstrafe verurteilte Angeklagte ebenfalls auch wegen der bereits erwähnten, am 17. September 2016 gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung verurteilt wurde. Das Urteil ist hinsichtlich des in Haft befindlichen Angeklagten rechtskräftig, die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten haben Revision eingelegt.