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Entscheidung der Jugendkammer wegen sexueller Übergriffe gegenüber einer widerstandsunfähigen 13-jährigen am Ochsenspielplatz

Datum: 31.03.2017

Kurzbeschreibung: Jugendstrafen für die drei jugendlichen Angeklagten.

Im Fall der am 30. September 2016 am Ochsenspielplatz in Freiburg begangenen  Sexual­straftat zum Nachteil einer 13-jährigen hat die Jugendkammer am 21. März 2017 alle drei  jugendlichen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähi­gen Person zu Jugendstrafen verurteilt. Ein in Untersuchungshaft befindlicher Angeklagter wurde wegen dieser Tat und einer am 17. September 2016 gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 17-jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten wurden zu Bewäh­rungsstrafen in Höhe von einem Jahr und acht Monaten bzw. einem Jahr verurteilt, wobei  der zur höheren Jugendstrafe verurteilte Angeklagte ebenfalls auch wegen der bereits er­wähnten, am 17. September 2016 gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverlet­zung verurteilt wurde. Das Urteil ist hinsichtlich des in Haft befindlichen Angeklagten rechts­kräftig, die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten haben Revision eingelegt. 

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