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Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (eStrafakte) beim Landgericht Freiburg
Datum: 01.08.2025
Kurzbeschreibung: Diese Woche, am 30.07.2025, hat das Landgericht Freiburg die elektronische Akte in Strafsachen (eStrafakte) eingeführt. Alle neu eingehenden und von der Staatsanwaltschaft bereits elektronisch angelegten Strafverfahren können nunmehr in der eStrafakte bearbeitet werden. Das Landgericht ist damit nunmehr in nahezu allen Bereichen in der Lage, digital zu arbeiten.
Dieser weitere wesentliche Schritt zu einer digitalen Justiz konnte trotz erschwerter Bedingungen durch den erst kürzlich erfolgten Umzug der Strafkammern aus dem sanierungsbedürftigen Gebäude in der Salzstraße 17 und dank des besonderen Engagements von Geschäftsstellen, Richtern und Verwaltung deutlich vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin zum 01.01.2026 realisiert werden.
In Zivilsachen ist die elektronische Akte am Landgericht Freiburg schon seit 2019 gelebte Realität und aus Sicht der Richter und der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht mehr wegzudenken.
In Strafsachen erfolgte die Aktenführung bisher noch durchgehend papiergebunden. Künftig können auch hier die Vorteile einer digitalisierten Akte genutzt werden. Akten müssen nicht mehr in Papierform hin und her geschickt werden; die vollelektronische Aktenführung beschleunigt die Übermittlung. Mehrere Personen können die Akte gleichzeitig und ortsunabhängig lesen und bearbeiten. Außerdem ist die elektronische Volltextsuche möglich. Dies bietet vor allem in komplexen Verfahren große Vorteile. Über den elektronischen Rechtsverkehr steht die digitale Akte nicht nur den großen Strafkammern in der Konrad-Goldmann-Straße 8 und den kleinen Strafkammern in der Schnewlinstraße 6, sondern auch allen weiteren Verfahrensbeteiligten zur Verfügung. Die moderne Technik gewährleistet die Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit der Daten.
Mit der Umstellung der gesamten Strafrechtspflege auf die elektronische Akte zum Jahreswechsel werden sich die Vorteile der digitalisierten Aktenführung weiter verstärken, weil Medienbrüche vermieden werden. Schon jetzt sieht das Gesetz vor, dass Behörden, Rechtsanwälte und sonstige Verfahrensbeteiligte die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs vollumfänglich nutzen sollen und auf diese Weise zur Effizienz des Verfahrens beitragen.
