Suchfunktion

Bekanntgabe der weiteren Verhandlungstage im Verfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

Datum: 09.05.2019

Kurzbeschreibung: Bekanntgabe des voraussichtlichen Programms für die weiteren Verhandlungstage im Verfahren 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19.

In dem oben genannten Strafverfahren wird das voraussichtliche Programm für die weiteren Verhandlungstage bekanntgegeben. Demnach ist nach der aktuellen Planung der 3. Großen Strafkammer folgendes vorgesehen:

 

Montag, 13. Mai 2019: Vernehmung der zentralen Zeugin und Nebenklägerin, wobei für diesen Teil der Verhandlung mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit gerechnet wer­den muss.

 

Freitag, 17. Mai 2019: Vernehmung von insgesamt fünf Zeuginnen und Zeugen, darunter die Mutter der zentralen Zeugin, die gleichfalls als Nebenklägerin auftritt, eine Freundin der zent­ralen Zeugin und die geschiedene Ehefrau des Angeklagten.

 

Donnerstag, 23. Mai 2019 (nur vormittags): Vernehmung weiterer, mindestens zwei Zeugen, darunter ein Mitarbeiter des Jugendamtes.

 

Donnerstag, 13. Juni 2019: Vernehmung von fünf Kriminalbeamten.

 

Wie bereits mitgeteilt, sind weitere Termine vorgesehen für Montag, 24. Juni 2019, Dienstag, 25. Juni 2019 und Freitag, 28. Juni 2019.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Ablauf unter dem Vorbehalt des weiteren Verlaufs der Hauptverhandlung steht und derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, an welchem Ta­g das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen erstattet wird und wann die Plädo­yers entge­gengenommen werden können.

 

Etwaige Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Verhandlungen werden jeweils um 09:00 Uhr beginnen.

 

Schließlich wird aus gegebenem Anlass auf die sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vor­sitzenden der 3. Großen Strafkammer vom 02. Mai 2019 hingewiesen, über die mit Presse­mitteilung vom 03. Mai 2019 bereits informiert wurde. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Mitnahme von Laptops und anderen vergleichbaren Geräten nur unter der Maßgabe gestattet ist, dass mit diesen keine Nachrichten aus dem Sitzungssaal versendet werden. Die entsprechende An­ordnung lautet:

„Medienvertreter/Journalisten und Zeugen dürfen Taschen und andere Behältnisse, Funk­geräte, mobile Computer (Laptops/Tablets), Mobiltelefone, Foto - und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton - und Bildaufnahme und/oder -wiedergabe dienen, in den Sitzungs­saal mitnehmen. Die Benutzung von mo­bilen Computern im Sitzungssaal ist nur im Offline-Be­trieb gestattet. Ton-, Bild- und Film­aufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht durchgeführt werden.

 

Das Telefonie­ren, Twit­tern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Da­ten sowie jeg­liche Nut­zung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. (III. 1. der Verfügung vom 02. Mai 2019)“.

 

Es wird um strikte Beachtung dieser sitzungspolizeilichen Anordnung gebeten.

Fußleiste