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Beginn der Hauptverhandlung wegen Tötung einer 57-jährigen im Jahr 2003

Datum: 04.02.2019

Kurzbeschreibung: Am 19. Februar 2019 beginnt die Hauptverhandlung wegen der Tötung einer 57-jährigen im Jahr 2003 in einem Waldstück bei Ehrenkirchen.

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Freiburg – der 1. Großen Strafkammer - beginnt am 19. Februar 2019 die Hauptverhandlung gegen einen inzwischen 55 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, dem unter anderem der Vorwurf des Mordes gemacht wird und der sich in dieser Sache seit dem 19. September 2018 in Untersuchungshaft befindet. Nach der Ankla­geschrift der Staatsanwaltschaft Freiburg soll der Angeklagte am 17. Januar 2003 in Bad Kro­zingen eine ihm bekannte und zu dieser Zeit 57 Jahre alte Frau in seine Gewalt gebracht und schließlich in einem Waldstück bei Ehrenkirchen durch zahlreiche, mit großer Kraft ausge­führte Messerstiche getötet sowie unmittelbar nach der Tat dann mit der EC-Karte des Opfers 500, -- € an einem Geldautomaten abgehoben haben. Zwei weitere Abhebungsversuche an demselben Automaten seien erfolglos gewesen. Das Fahrzeug des Opfers soll der Angeklagte dann auf dem Autobahnparkplatz Neuenburg-West abgestellt haben. Die Leiche der Frau konnte erst am 23. März 2003 durch Spaziergänger gefunden werden. Durch die Staatsan­waltschaft wurden in der Anklageschrift die Mordmerkmale der Heimtücke, der Verdeckung einer Straftat und sonstige niedrige Beweggründe angenommen. Unter anderem soll ein 2018 erlangter DNA-Treffer für die Täterschaft des Angeklagten sprechen.

 

Das Verfahren, an dem auch drei Nebenkläger beteiligt sind, ist derzeit auf folgende sechs Verhandlungstage terminiert:   

 

1. Dienstag, 19. Februar 2019,

2. Donnerstag, 28. Februar 2019,  

3. Freitag, 01. März 2019,

4. Dienstag, 05. März 2019,

5. Donnerstag, 07. März 2017 und

6. Montag, 11. März 2019.

 

Das vorläufige Beweisprogramm der Kammer an den jeweils um 08:30 Uhr beginnenden Ver­handlungstagen sieht die Vernehmung von acht Zeugen – dabei viermal Polizeibeamte - und drei Sachverständigen vor. Für den ersten Verhandlungstag ist - neben den gemäß 243 StPO vorgeschriebenen Verfahrensvorgängen – auch die Vernehmung des Hauptsachbearbeiters der Kriminalpolizei vorgesehen, der einen Überblick über die Gesamtermittlungen geben soll. Überdies sollen die Lebensgefährtin des Angeklagten und ein Rechtsmediziner gehört werden. An den zwei folgenden Verhandlungstagen beabsichtigt die Kammer die Vernehmung der wei­teren Zeugen, einer Sachverständigen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und ei­nes psychiatrischen Gutachters.

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