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Verurteilung eines ehemaligen Leiters einer Pfadfindergruppe ist rechtskräftig

Datum: 02.03.2020

Kurzbeschreibung: Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt.

Am 19.02.2020 wurde der ehemalige Leiter einer Pfadfindergruppe in Staufen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren unter Anordnung der Sicherungsverwahrung verurteilt. Gegen das Urteil der 15. Großen Strafkammer (15 KLs 160 Js 6850/19 – AK 2/19) wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

 

Das Urteil ist deshalb rechtskräftig.

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