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Verfahren wegen der Tötung der Ehefrau in Freiburg-Herdern im Juli 2018

Datum: 21.12.2018

Kurzbeschreibung: Angeklagten des Totschlags für schuldig befunden und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.

Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat heute einen 68 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, der sich wegen der Vorwürfe dieses Verfahrens seit dem Tag der Tat in Untersuchungshaft befindet, des Totschlags für schuldig befunden und ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ver­urteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 1 Ks 200 Js 24683/18 AK 9/18).

 

Das Gericht kam aufgrund der am 03. Dezember 2018 begonnenen und insgesamt vier Tage dau­ernden Hauptverhandlung zu folgenden Feststellungen:

 

Der Angeklagte hat im Juli 2018 - an seinem 68. Geburtstag - seine Ehefrau in der gemeinsa­men Wohnung im Freiburger Stadtteil Herdern im Rahmen eines zunächst verbal geführten Ehestreits mit einer leeren Bierflasche und einem Glaskrug mindestens zehnmal so lange auf den Kopf geschlagen, bis sie sich nicht mehr rührte. Seine Frau verstarb noch vor dem Ein­treffen der von Nachbarn alarmierten Polizei, weil sie in bewusstlosem Zustand Erbrochenes aspirierte (atembedingtes Eindringen von Stoffen in die Atemwege).

 

Das Schwurgericht hat keine Anhaltspunkte für eine geplante Tötung feststellen können und auch das Vorliegen von Mordmerkmalen verneint. Das sachverständig beratene Gericht ist von einem direkten Tötungsansatz ausgegangen, der allerdings möglicherweise erst während der Tatausführung entstanden ist. Darüber hinaus lag weder ein schuldmindernder Affekt noch eine Beeinträchtigung der Schuld­fähigkeit des Angeklagten, bei dem im März dieses Jahres eine schwere Krankheit diagnostiziert worden war, vor.

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