Suchfunktion

Stand des Verfahrens im Fall der Tötung einer Studentin an der Dreisam im Oktober 2016

Datum: 21.04.2017

Kurzbeschreibung: Nachdem der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg die Anklage vorliegt, wird derzeit das so genannte Zwischenverfahren durchgeführt. Es stehen noch Ergebnisse der Rechtshilfeersuchen der StA Freiburg, die insbesondere zur Klärung der Altersfrage erforderlich scheinen, aus. Danach wird über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

Nachdem der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg die Anklage gegen einen vermutlich afghanischen Staatsan­gehörigen wegen des Vorwurfs des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung einer Studentin vorliegt,  wird - wie berichtet - derzeit das so ge­nannte Zwi­schen­verfahren durchgeführt, im dem für den Angeschuldigten die Gelegenheit besteht, sich zu den Vorwürfen zu äußern und auch etwaige Einwendungen ge­gen die Zu­lassung der An­klage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erheben. Allerdings stehen auch noch die Ergebnisse der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Freiburg (Grie­chenland und Iran) aus, die insbesondere für die Klärung der Altersfrage erfor­derlich er­scheinen. Danach wird die Kammer über die Zulassung der Anklage und die Eröff­nung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

Wann das Zwischenverfahren abgeschlossen sein wird, lässt sich derzeit noch nicht zuver­lässig sagen, da unter anderem zunächst abzuwarten ist, ob eine Erklärung des Angeschul­digten zur Sache abgegeben und/oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfah­rens erhoben werden. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens vor der Jugendkammer - die Entscheidung soll voraussichtlich spätestens im Juli 2017 ergehen - sind mit den Verfah­rensbeteiligten ab Anfang September 2017 derzeit insgesamt 13 Verhand­lungstage abge­sprochen - beginnend ab dem 05. Sep­tember 2017 bis zum 16. November 2017.

 

Die Presse­stelle des Landgerichts wird zu gegebener Zeit über die Home­page des Landge­richts weitere Informa­tionen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für das erforderliche Akkre­ditierungs­verfahren für Pressevertreter, über das rechtzeitig infor­miert werden wird.

Fußleiste