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Datum: 20.08.2025
Aktenzeichen: 11 Ca 2891/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin restliche Vergütung für den Monat April 2025 in Höhe von 479,97 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für den Monat Mai 2025 in Höhe von 1.600,20 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2025 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52,63%, die Beklagte zu 47,37 %.
5. Der Streitwert wird auf 4.053,64 Euro festgesetzt.
6. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen statthaft, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.